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Das folgende Glossar enthält die wichtigsten Begriffe rund um
eine Unternehmensbeteiligung. Alle Sachverhalte und Informationen in diesem
Glossar trugen wir mit größtmöglicher Sorgfalt zusammen.
Alle Informationen sind ohne Gewähr. Sollten uns dennoch Fehler unterlaufen
sein, teilen Sie uns bitte diese Fehler mit. Ebenso sind wir offen für
inhaltliche Anregungen und Kritik

Aktiengesellschaft
Aktive
Unternehmensbeteiligung
Alleinbeteiligung
Anhang
Agio
Agrobusiness
/ Agribusiness
Amortisationszeit
Anlagendeckungsgrad
Annuität
Anteil
Abschuss
Asset-backed-Securitisation
(ABS)
Aufsichtsrat

Basel II
Betriebsnotwendige
Vermögensgegenstände
Beirat
Bereinigter
Gewinn
Besloten
Vennootschap (BV)
Betriebsvergleich
Bilanz
Branchenrating
Bridge-Financing
Business
Angels
Businessplan
Baisse
Bankauskunft
Bargründung
Barwert
Bruttoinvestition

Cash Flow
Coaching
Corporation
Cash-Flow-Marge

Dauernden Last
Discounted
Cash Flow-Verfahren
Due
Diligence
Data-Room
Debitorenfrist (in Tagen)
Delisting
Desinvestition
Dividende
Dynamischer
Verschuldungsgrad

Ebt
Ebit
Ebita
Eigenkapitalquote
Einfache
Mehrheitsbeteiligung
Einfache
Minderheitsbeteiligung
Einkommenssteuer
Einmalbetrag
Einnahmeüberschussrechnung
Einzelunternehmen
Eintragswertverfahren
Europäische
Wirtschaftliche Interessenvereinigung
Expansions
Financing
Eigenkapitalrendite
Eigenkapitalquote
Eigenkapitalreichweite
Emission
Endwert
Entlastung
Erweiterungsinvestition
Exit

Firma
Freie
Berufe
Franchising
Faktura
Finanzinvestition
Fixkosten

Gemeinschaftsunternehmen
Gesellschaft
des bügerlichen Rechts
Gesellschaftsvertrag
Gewerbeanmeldung
Gewinn-
und Verlustrechnung
Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
Gewerbesteuer
GmbH
& Co.KG
Goldene
Bilanzregel
Goodwill
Grundkapital
Gerichtsstand
Gesamtkapitalrendite

Handelsregister
Handwerksbetrieb
Hausse
Holding

Incorporated Company
Immaterielle Investition
Interner Zins
Investitionsquote

Jahresabschluss
Joint
Venture

Kapitalbeteiligungsgesellschaft
Kapitalertragssteuer
Kommanditgesellschaft
auf Aktien
Körperschaftsteuer
Kaduzierung
Kapitalerhöhung
Kapitalumschlag
Kapitalrückflussquote
Kapitalwert
Kreditorenfrist (in Tagen)

Lagebericht
Lebenslange
Rente
Letter
of Intent
Leverage-Effekt
Limited Liability
Company

Management-Buy-In
Management-Buy-Out
Marktwertverfahren
Mezzanine
Mittelwertverfahren
Monitoring

Naamloze Vennootschap
Nettoinvestition

Offene Handelsgesellschaft
Originärer
Firmenwert
Obligo
Option

Pacht
Partnerschaftsgesellschaft
Passive
Unternehmensbeteiligung
Private
Equity
Private
Limited Company
Prokura
Prüfpflicht
Publizitätspflicht
Public
Limited Company
Pay-back-period

Qualifizierte Mehrheitsbeteiligung
Qualifizierte
Minderheitsbeteiligung
Quick-Ratio (= Liquiditätsgrad 2)

Rating
Risikokapital
Rationalisierungsinvestition
Reinvestitionsgrad
Risikoprämie

Second Round Financing
Seed
Capital
Sociedad
Anonima
Sociedad
de Responsabilidad Limitada
Sociedade
Anónima
Sociedade
de Responsabilidade Limitada
Sociedade
de Responsabilidade Limitada
Societa
Per Azioni
Societa
a Responsabilita Limitata
Société
Anonyme
Société
Anonyme
Société
de Peronnes à Responsabilité Limiteé
Société
à Responsabilité
Sperrminorität
Spin-Off
Staatliche
Kapitalbeteiligungsgesellschaften
Stammkapital
Standortwahl
Start-Up-Financing
Stille
Gesellschaft
Stille
Reserve
Stuttgarter
Verfahren
Substanzwertverfahren
Sachgründung
Satzung
Sale and Leaseback
Schenkung

Tätige Beteiligung
Turn-Around-Financing
Tilgung
Thesaurierung

Unternehmensbeteiligung
Umsatzmethode
Umsatzsteuer
US-GAAP
Umsatzrendite

Venture Capital Wagniskapital
Variable Kosten

Zulassungspflicht
Aktiengesellschaft
(AG):
Die AG gehört zu den Kapitalgesellschaften und hat den formstrengsten
gesetzlichen Aufbau. Zur Zeit gibt es zirka 11.000 Aktiengesellschaften.
Bei einer AG wird das Grundkapital von mindestens 50.000 € in verbrieften
kleinen Einheiten (Aktien) aufgeteilt (§ 7 AktG). Neben dem Handelsgesetzbuch
(HGB) gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Aktiengesetzes
(AktG).
Aktive Unternehmensbeteiligung:
Der Investor erhält mit seiner Beteiligung auch eine Geschäftsführungsbefugnis.
Alleinbeteiligung:
Stellt eine 100 % Beteiligung an einem Unternehmen dar. Sie wird auch
als Übernahme bezeichnet.
Anhang:
Er erklärt die einzelnen Positionen in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung. Er ist Teil des Jahresabschlusses.
Agio:
Aufgeld z. B. bei Wertpapieren. Im Gegensatz zu Disagio
Agrobusiness
/ Agribusiness:
Zu den wenigen Wachstumsmärkten in den nächsten Jahrzehnten zählt das Agrobusiness in Brasilien. Zum Agrobusiness zählen Investitionen in Soja, Mais, Weizen, Zuckerrohr, Baumwolle, Rinder- und Geflügelzucht etc. Weitere Informationen zu der interessanten Branche erhalten auf der Homepage von www.merlean.com oder unter roland.hartmann@merlean.com.
Amortisationszeit:
Mit der Amortisationsrechnung wird der Zeitraum bestimmt, der benötigt wird, damit die bis dahin angefallenen jährliche Gewinne die Anschaffungsausgaben decken.
Anlagendeckungsgrad
1:
= Eigenkapital x 100
Anlagevermögen
Anlagendeckungsgrad 2
= (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) x 100
Anlagevermögen
Zur Vermeidung von Refinanzierungsrisiken sind langfristige Aktiva langfristig zu finanzieren. Die „Goldene Bilanzregel“ fordert, dass das Anlagevermögen durch langfristig verfügbares Kapital (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital) zu finanzieren ist, da das Anlagevermögen auch langfristig dem Unternehmen zur Verfügung steht.
Die „Goldene Bilanzregel“ wird eingehalten, wenn der Anlagendeckungsgrad 2 über 100 % liegt. Eine besondere sichere Deckung liegt dann vor, wenn der Anlagendeckungsgrad 1 größer 100 % ist, d. h. das Anlagevermögen ist vollständig mit Eigenkapital finanziert..
Annuität:
Annuität ist die gleichhohe Summe aus Verzinsung und Tilgung einer Schuld,
die beispielsweise monatlich an den Schuldner zu zahlen ist.
Anteil:
Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft.
Abschuss:
Ein Begriff aus dem Handelsrecht für den Geschäftsabschluss. Im Privatrecht versteht man das Zustandekommen eines Vertrages.
Asset-backed-Securitisation (ABS):
Asset-backed-Securitisation ähnelt dem Factoring. Hierbei verkauft das Unternehmen seine Forderungen an eine eigens hierfür gegründete Gesellschaft, die so genannte Special Purpose Entity (SPE). Die SPE emittiert Anleihen zur Finanzierung (Verbriefung). Die Asset-backed-Securitisation greift ab einem Handelsforderungsvolumen von 15 Millionen Euro.
Aufsichtsrat:
Gesetzlich vorgeschriebenes Gremium bei AG und Genossenschaften. Aufgaben sind Berufung bzw. Abberufung, Beratung und Kontrolle des Vorstandes sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.
Bankauskunft:
Eine Bank gibt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden in einer allgemein gehaltenen Form. Bei Privatkunden braucht sie hierzu eine ausdrückliche Einwilligung. Bei Geschäftskunden werden die Auskünfte erteilt, sofern keine andere Weisungen
vorliegen.
Bargründung:
Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft leisten ihre Einlagen in Geldform.
Barwert:
Summe der auf den Anfangszeitpunkt einer Zahlungsreihe abgezinsten Zahlungen.
Bruttoinvestition:
Gesamtheit aller Investitionen eines Unternehmens in einer Periode.
Basel II:
Zum 1. Januar 2006 gelten neue Richtlinien für die Kreditinstitute
in der EU, das so genannte Basel II. Hierfür müssen sich bereits
heute alle Unternehmen, die eine Fremdfinanzierung benötigen, einem
Ratingverfahren unterziehen. Diese Praxis wenden bereits heute alle Kreditinstitute
in der EU in einem Probelauf an. Ferner enthält die Basel II-Richtlinie
eine Eigenkapitalbestimmung. So ist der Kapitalbedarf zukünftig zu
mindestens 20 % mit Eigenkapital zu finanzieren.
Betriebsnotwendige Vermögensgegenstände:
Hierbei handelt es sich um Vermögensgegenstände, die das Unternehmen
zur Leistungserstellung unbedingt benötigt, z.B. Maschinen, Lkws,
...
Beirat:
Er unterstützt die Geschäftsführung bei allen wichtigen
Entscheidungen, wo die Geschäftsführung selbst Schwächen
hat oder kompetenten Rat von Fachleuten benötigt. Diese Fachleute
sollten nicht in das Tagesgeschäft des Unternehmens integriert sein,
um Interessenskonflikte zu vermeiden. Der Beirat besteht aus Geschäftsleuten,
Rechts-, Steuer- und Unternehmensberater.
Bereinigter Gewinn:
Zur Berechnung des bereinigten Gewinns bereinigen Sie den Gewinn aus der
Gewinn- und Verlustrechnung um Ereignisse, die nicht aus dem betrieblichen
Umsatzprozess stammen, z.B. Verkauf von nicht mehr benötigten Gründstücken.
Jahresüberschuss
+ Außerordentliche Aufwendungen
- Außerordentliche Erträge
= Bereinigter Gewinn
Besloten Vennootschap (BV):
Niederländische GmbH
Betriebsvergleich:
Hierbei vergleichen Sie die eigenen Unternehmenskennzahlen mit denen vergleichbaren
Unternehmen und denen der Marktführer Ihrer Branche. Dadurch erkennen
Sie, in welchen Bereichen Ihres Unternehmens ein Handlungsbedarf besteht.
Bilanz:
Sie zeigt die Mittelherkunft (Eigen- oder Fremdkapital) und die Mittelverwendung
(Anlage- oder Umlaufvermögen) an. Sie ist Teil des Jahresabschlusses.
Branchenrating:
Sie enthält Angaben zur Struktur, Unternehmenskennzahlen und eine
generelle Einstufung der Branche. Diese Informationen liegen Ihrem Kundenberater
bei der Bank vor.
Bridge-Financing (Überbrückungsfinanzierung):
Finanzierung von Unternehmen, die in Vorbereitung auf den Börsengang,
eine höhere Eigenkapitalquote benötigen.
Business-Angels:
Vermögende Privatpersonen stellen Kapital bereit.
Businessplan:
Er bildet den Fahrplan für den Gründungs- bzw. Beteiligungsprozess
selbst und ist der Leitfaden des Unternehmens für die nächsten
Jahre. Er fasst die gesamten Informationen, Analysen, Strategien sowie
Planungen des Unternehmens zusammen.
Cash Flow:
Er gibt an, wie viel selbsterwirtschaftete Mittel einem Unternehmen zur
freien Disposition stehen, z.B. für Schuldentilgung, Investitionen,
Gewinnausschüttung. Entsprechend dieser Reihenfolge sollten Sie auch
den Cash Flow verwenden. Zur Berechnung fließen die folgenden Posten
ein:
Jahresüberschuss
+ Abschreibungen auf Anlagen
- Zuschreibungen auf Anlagen
+ Zuführung zu Pensionsrückstellungen
- Auflösung von Pensionsrückstellungen
= Cash Flow
Cash-Flow-Marge:
= Cash-Flow x 100
Umsatz
Die Cash-Flow-Marge drückt aus, welcher Anteil des Umsatzes dem Unternehmen
als Cash-Flow zur Verfügung steht. Diese Kennzahl ist sehr stark branchenabhängig.
Coaching:
Aktive Betreuung des Investors durch einen Unternehmensberater vor, während
und nach dem Übergabeprozess, z. B. bei den Kreditverhandlungen mit
der Bank.
Corporation (Corp.):
US-amerikanische Aktiengesellschaft
Dauernden Last:
Zahlungsweise des Kaufpreises. Hier ermittelt man die monatliche Ratenhöhe
für den Verkäufer durch den erzielten Monatsumsatz des Unternehmens,
der je nach Geschäftsentwicklung sehr stark schwanken kann. Da bei
dieser Zahlungsform das Risiko beim Verkäufer liegt, bauen die Vertragsparteien
im Kaufvertrag häufig eine Kaufpreissicherung ein.
Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF):
Er ist in den englischsprachigen Ländern weit verbreitet und ist
dem Ertragswertverfahren sehr ähnlich. An Stelle des bereinigten
Gewinns tritt der Cash Flow des Unternehmens, also den Zahlungsmittel,
die aus dem betrieblichen Umsatzprozess stammen und zur freien Verfügung
stehen. Der Diskontierungszinssatz setzt sich aus dem gewichteten Kapitalkostensatz
der Finanzierungsstruktur des Unternehmens zusammen.
Data-Room:
Hierin werden die internen Informationen des Unternehmens bereitgestellt
für den Käufer und den Beratern des Käufers im Rahmen der Due Diligence.
Debitorenfrist (in Tagen):
= Forderungen aus Lieferungen und Leistungen x 365 Umsatz
Die Debitorenfrist ermöglicht eine Beurteilung des Zahlungsverhaltens der
Kunden. Da ausstehende Forderungen eine Zinsbelastung bewirken, muss bei
einer zu hohen oder steigenden Debitorenfrist gegengesteuert werden.
Delisting:
Mit Delisting bezeichnet man den vollständigen Rückzug einer börsennotierten AG von der Börse. Vorsteile des Delistings sind beispielsweise Kostenersparnisse und der Wegfall der schärferen Publizitäts- und Mitteilungspflichten.
Desinvestition:
Rückfluss, der durch die auf die Anschaffungsausgaben folgenden Einzahlungen eines Investitionsprojektes bewirkt wird.
Disagio:
Auch Abgeld oder Abschlag genannt. Es drückt die Spanne oder den Betrag aus, um den der Auszahlungsbetrag bzw. Kaufpreis geringer als der zu tilgende und zu verzinsende Betrag ist.
Dividende:
Als Dividende bezeichnet man den an die Aktionäre ausgeschütteten Gewinn einer AG.
Dynamischer Verschuldungsgrad:
= Verzinsliche Verbindlichkeiten – liquide Mittel
Cash-Flow
Sie drückt aus, wie viele Jahre alle Cash-Flows des Unternehmens benötigt
würden, um die Netto-Finanzschulden (d. h. Bankkredite minus liquide Mittel)
zu tilgen. Anzustreben ist ein Wert von unter 3. In der Praxis liegt der
Wert in Deutschland jedoch oft um 5, in machen Branchen sogar bis 8.
Due Diligence:
Sie steht am Anfang einer jeden Unternehmensbeteiligung und ist die systematische
Prüfung und Bewertung des Unternehmens. Bei dieser Beteiligungsprüfung
steht weniger die Suche nach der berüchtigten „Leiche im Keller“
im Vordergrund, sondern viel mehr die zukünftige Entwicklung des Unternehmens
und das Synergiepotenzial.
Ebt (Earnings before tax):
Der „Gewinn vor Steuern“ reduziert eine Verzerrung durch die
unterschiedlichen Steuersysteme. Der Ebt entspricht hier dem Jahresüberschuss
nach HGB.
Ebit (Earnings before interests and tax):
Der „Gewinn vor Zinsen und Steuern“ ermöglicht die Beurteilung
der Ertragskraft aus der operativen Geschäftstätigkeit. Diese
Kennzahl entspricht etwa dem deutschen Betriebsergebnis.
Ebitda (Earnings before interest, tax, deprediation
and amortization):
Diese Kennzahl gibt den „Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen“
wieder.
Eigenkapitalrendite:
= Bereinigter Jahresüberschuss x 100
Eigenkapital
Die Eigenkapitalrendite drückt die Rentabilität des eingesetzten Kapitals
der Eigentümer aus und sollte mindestens 7 % betragen, da vergleichbare
Kapitalanlagen (deutsche Aktien) eine ebenso hohe Verzinsung erwirtschaften.
Eigenkapitalquote:
= Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
Die Eigenkapitalquote ist eine wichtige Kennzahl für die Sicherheit und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Sie sollte keinesfalls unter 15 % liegen. Anzustreben ist eine Eigenkapitalquote von über 30 %, wobei je nach Branche unterschiedliche Maßstäbe gelten.
Eigenkapitalreichweite:
= Eigenkapital
Personalkosten + Abschreibungen + Zinsen + sonstige Fixkosten
Die Eigenkapitalreichweite drückt aus, wie viele Jahre das Unternehmen ohne Verschuldung überstehen könnte, wenn der Umsatz auf Null sinkt und die Fixkosten konstant bleiben würden. Für eine angemessene Eigenkapitalausstattung sollte die Kennzahl bei 0,4 liegen.
Emission:
Eine Emission ist die Ausgabe von Wertpapieren, ihre Platzierung bei den Kapitalgebern und die Einführung in den Börsenhandel.
Endwert:
Summe der auf den Endzeitpunkt einer Zahlungsreihe aufgezinsten Zahlungen.
Entlastung:
Die Entlastung billigt die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder im letzten Geschäftsjahr. Die Entlastung geschieht in der Hauptversammlung einer AG.
Erweiterungsinvestition:
Investition, bei der zusätzliche Anlagen zum Zwecke der Produktionsausweitung beschafft werden.
Exit:
Unter Exit versteht man den (geplanten) Ausstieg des Investors, z. B. durch einen Börsengang.
Eigenkapitalquote:
Sie errechnet sich aus der Division von Eigenkapital durch Bilanzsumme.
Sie sollte bei Handelsunternehmen 20 % und bei Produktionsunternehmen
40 % betragen.
Einfache Mehrheitsbeteiligung:
Der Investor beteiligt sich zwischen 74 % bis über 50 % an dem Unternehmen.
Einfache Minderheitsbeteiligung:
Die Beteiligung des Investors liegt unter 25 % und somit unterhalb der
Sperrminorität.
Einkommensteuer:
Den Besteuerungsgegenstand bilden die Einkommen von natürlichen Personen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Einkommensgesetz (EStG). Hierunter
fallen auf Grund der Rechtsform die Einzelunternehmer, Freiberufler und
Gesellschafter von GbR, OHG und KG: Auf der Grundlage der sieben Einkunftsarten
der Einkommensteuer wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt.
Einmalbetrag:
Zahlungsweise des Kaufpreises. Der Kaufpreis wird mit einer Zahlung beglichen.
Bei dieser Zahlungsform liegt das Risiko beim Käufer der Unternehmensanteile.
Einnahmeüberschussrechnung:
Für Freiberufler und kleine Unternehmen, die unter den gesetzlichen
Grenzen liegen, reicht eine Einnahmeüberschussrechnung aus. Sie stellt
jedoch keine Buchführung gemäß § 141 AO dar. Bei
der Einnahmeüberschussrechnung werden von den Betriebseinnahmen die
Betriebsausgaben abgezogen, und so der Gewinn bzw. Verlust ermittelt (§
4 Abs. 3 EStG). Der Differenzbetrag fließt über die Einkünfte
aus selbstständiger Arbeit in die Einkommensteuererklärung ein
(§ 18 EStG).
Einzelunternehmen:
Die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland sind Einzelunternehmen.
Sie zählen zu den Personengesellschaften. Der Inhaber eines Einzelunternehmens
ist auch immer Geschäftsführer. Er alleine trifft die unternehmerischen
Entscheidungen über das gesamte Geschäftsvermögen. Es gibt
keine Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen, d.h. der Inhaber
haftet mit seinem gesamten Vermögen. Eine Mindestkapitaleinlage ist
durch den Inhaber nicht zu stellen.
Ertragswertverfahren:
Verfahren zur Kaufpreisermittlung. Es basiert auf dem Barwert der Investitionsrechenverfahren.
Für das investierte Geld erwarten Sie als Investor eine angemessene
Verzinsung. Die Verzinsung bei einer Unternehmensbeteiligung ist der erwirtschaftete
Gewinn. Der Gesamtwert eines Unternehmens errechnet sich somit durch die
Abzinsung des bereinigten Gewinns. Das Ertragswertverfahren ist das am
häufigsten angewendete Verfahren. Das Problem der zukunftsbezogene
Ertragswertverfahren ist die Prognosequalität der Zahlen.
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
(EWIV):
Sie ist eine Rechtsform. Seit 1989 gibt es in allen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union (EU) die Möglichkeit eine Europäische
Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) zu gründen. Die gesetzliche
Basis bildet die EWG-Verordnung Nr. 2137/85. Die EWIV soll die grenzüberschreitende
Kooperation in Gestalt von Gemeinschaftsunternehmen fördern. Die
EWIV ist nach ihrem Charakter nach eine Handelsgesellschaft, daher gelten
hier die Vorschriften der OHG. Zur Gründung einer EWIV wird zwischen
den rechtlich selbstständigen Unternehmen aus der EU mit jeweils
weniger als 500 Mitarbeiter ein Gesellschaftsvertrag geschlossen. Anschließend
erfolgt eine Eintragung in das Handelsregister des Unternehmenssitzes.
Der Unternehmenssitz ist innerhalb der EU frei wählbar.
Expansion-Financing (Wachstumsfinanzierung):
Die Unternehmen haben ihre Gewinnschwelle erreicht und benötigen
weiteres Kapital zur Erhöhung der Produktionskapazitäten, für
Markterschließungen, etc.
Firma: Sie ist der Name des Unternehmens.
Hierbei sind Sie an die gesetzlichen Vorschriften zur Bezeichnung bzw.
Firmierung der jeweiligen Rechtsform gebunden. Bei der Namensgebung Ihres
Unternehmens sind zusätzlich die folgenden Grundsätze zu berücksichtigen:
a) Firmenausschließlichkeit: Ihre Firma muss sich deutlich von anderen
Firmen in der Region abheben.
b) Firmenöffentlichkeit: Kaufleute tragen ihre Firma ins Handelsregister
ein.
c) Firmenwahrheit und -klarheit: Inhaber und Rechtsform müssen deutlich
ersichtlich sein. Ferner darf die Firmierung nicht über die Art und
den Umfang des Unternehmens täuschen.
d) Firmenbeständigkeit: Unternehmensnachfolger dürfen die Firma
behalten, jedoch mit dem entsprechenden Zusatz: Inhaber.
Freie Berufe:
Die freien Berufen ergeben sich aus der Aufzählung des §18 Abs.
1 Einkommensteuergesetz (EStG). Unter die so genannten Katalogberufe fallen
wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, medizinische
und juristische Berufe, z.B. Ärzte, Heilpraktiker, Architekten, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Ingenieure, beratende Volks-
und Betriebswirte, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Lotsen.
Aber auch unterrichtende und erzieherisch tätige Personen gehören
zu den Freiberuflern. Der Freiberufler (engl. Freelancer) teilt lediglich
dem zuständigen Finanzamt in einem formlosen Schreiben seine Geschäftsaufnahme
mit, eine Gewerbeanmeldung bei der Stadtverwaltung entfällt. Die
Freiberufler unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Freiberufler zahlen
keine Gewerbesteuer und werden auch nicht Pflichtmitglied bei der Industrie-
und Handelskammer. Die Angehörigen der geregelten freien Berufen,
wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, benötigen
teilweise die Genehmigung zur Niederlassung der zuständigen Kammer.
Faktura:
Alter Begriff für Rechnung.
Finanzinvestition:
Investition, bei der ein Unternehmen Finanzanlagen erwirbt, z. B. Aktien, Beteiligungen.
Fixkosten:
Kosten pro Periode, die unabhängig von der Auslastung der Kapazität eines Unternehmens anfallen, z. B. Miete.
Franchising:
Es ist der Kauf eines fertigen Unternehmenskonzeptes durch den Franchise-Nehmer.
Zu den bekanntesten Franchise-Gebern zählen beispielsweise McDonalds,
OBI-Baumärkte, Schülerhilfe und Eismann.
Gemeinschaftsunternehmen:
Auch Joint Venture genannt. Es ist eine 50 : 50 Beteiligung.
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR):
Sie ist eine Personengesellschaft. Eine GbR entsteht mit dem Gesellschaftsvertrag
mit mindestens zwei Personen. „Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten
sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen
Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere
die vereinbarten Beiträge zu leisten.“ Die gesetzlichen Regelungen
für die GbR befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in
den §§ 705 bis 740 BGB.
Gesellschaftsvertrag:
Beteiligen Sie sich an einem bestehenden Unternehmen sollten Sie unbedingt
einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag schließen. Bei einer GmbH
und AG ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages Pflicht.
Der Gesellschaft regelt alle Rechte und Pflichten von Ihnen und Ihren
Partnern, sofern sie von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Lassen
Sie sich und Ihre Mitgesellschafter von einem Rechtsanwalt beraten und
den Gesellschaftsvertrag aufsetzen.
Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist derjenige Ort, an dem eine Klage zu erheben ist.
Gesamtkapitalrendite:
= (Bereinigter Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen) x 100
Gesamtkapital
Die Gesamtkapitalrendite drückt die Rentabilität des eingesetzten Kapitals aus. Als Vergleichsmaßstab sind die Branchenwerte bzw. Benchmarks heranzuziehen.
Gewerbeanmeldung:
In Deutschland besteht eine Anzeigepflicht für Gewerbebetriebe nach
§14 Gewerbeordnung (GewO), d.h. Sie müssen Ihr Gewerbe bei dem
Gewerbeamt der zuständigen Stadtverwaltung anmelden. Ausgenommen
von der Gewerbeanmeldung sind die so genannten freien Berufe, z.B. Ärzte,
Rechtsanwälte, Steuerberater.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):
Sie ermittelt das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) des Geschäftsjahres
in dem von den Umsatzerlösen die Aufwendungen abgezogen werden. Sie
ist Teil des Jahresabschlusses.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften. Die Gesellschafter
einer GmbH unterliegen aufgrund der eigenständigen Rechtspersönlichkeit
der GmbH (juristische Person) einer beschränkten Haftung nur auf
das Gesellschaftsvermögen. Eine Mindesteinlage von 25.000 €
ist erforderlich (Stammkapital). Hier gelten die gesetzlichen Regelungen
des „Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (GmbHG)“ und des Handelsgesetzbuches (HGB).
Gewerbesteuer:
Sie ist eine Steuer, die nur von Gewerbebetrieben erhoben wird (§
15 EStG). Freiberufler und die Landwirtschaft sind von der Gewerbesteuer
befreit. Gesetzliche Grundlage bildet das Gewerbesteuergesetz (GewStG).
GmbH & Co. KG:
Im Kern ist die GmbH & Co. KG eine Kommanditgesellschaft und verbindet
die Vorteile einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft.
Der Komplementär ist in diesem Fall eine GmbH, die in ihrer Haftung
begrenzt ist. Somit ist die Haftung aller Gesellschafter einer GmbH &
Co. KG beschränkt. Das Gehalt der Geschäftsführer kann
jedoch nicht als steuermindernde Betriebsausgabe angesetzt werden. Ansonsten
gelten die gesetzlichen Reglungen der KG. Die GmbH & Co. KG hat in
der Praxis ein schlechtes Ansehen, da viele in dieser Rechtsform die eingebaute
Insolvenz sehen.
Goldene Bilanzregel:
Sie besagt, dass Anlagevermögen mit Eigenkapital und langfristigem
Fremdkapital zu finanzieren ist. Die Bilanzkennzahl Anlagendeckungsgrad
2 sollte daher größer 100 % sein.
Goodwill:
Er spiegelt den Firmenwert wieder. Hierunter fallen alle nicht bilanzierungsfähigen
Wirtschaftsgüter, z.B. eingespieltes Mitarbeiterteam, Qualifikationsniveau,
Unternehmenskultur.
Grundkapital:
Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer AG beträgt 50.000 €.
Zur Gründung mit mindestens zwei Gesellschafter sind nur 50 % (mindestens
25.000 €) des Grundkapitals einzuzahlen. Bei einer Bareinlagengründung
kann die AG erst dann zur Eintragung angemeldet werden, wenn ¼
des Nennbetrages der Aktien eingezahlt worden ist. Bei Sacheinlagen müssen
vollständig geleistet werden. Bei einer Ein-Personen-AG gelten auch
die verschärften Vorschriften bei der Einbringung des Mindestgrundkapitals.
So hat der Gründer Sicherheiten über die noch offenen Einlagen
zu stellen.
Handelsregister:
Die Aufgabe des Handelsregisters ist es, über die rechtlichen Verhältnisse
eines Unternehmens zu informieren. Unternehmen mit den Rechtsformen OHG,
KG, GmbH und AG bzw. Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien
übersteigen, sind in das Handelsregister einzutragen. Diese Unternehmen
besitzen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.
Die rechtlichen Grundlagen bilden die Kaufmannseigenschaften des Handelsgesetzbuches
(HGB). Hieraus ergibt sich die Pflicht zur Buchführung nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (§§ 238 ff. HGB).Die
Eintragung ins Handelsregister wird durch einen Notar vorgenommen. Sie
dauert in Deutschland ungefähr zwei bis drei Monate. Das Handelsregister
genießt öffentlichen Glauben, d.h. Sie - als gutgläubiger
Dritter - können auf die Richtigkeit der Eintragungen vertrauen.
Das Registergericht veröffentlicht die Eintragungen im Bundesanzeiger,
dem amtlichen Verkündigungsblatt, und in noch mindestens einer weiteren
Zeitung, in der Regel eine lokale Tageszeitung.
Hausse:
Sie bezeichnet einen Zeitabschnitt, in dem die Börsenkurse auf breiter Front stark und anhaltend steigen.
Holding:
Die Holding ist ein Unternehmen, dessen Tätigkeit ausschließlich darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen (die rechtlich selbstständig bleiben) zu besitzen und wirtschaftlichen Einfluss auf diese auszuüben.
Handwerksbetrieb:
Die Handwerksordnung (HwO) bildet die Rechtsgrundlage für den Handwerksbetrieb.
Kernpunkt der Handwerksordnung bildet die Vorschrift, dass zur Führung
eines Handwerksbetriebes eine bestandene Meisterprüfung zur Eintragung
in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer erforderlich
ist. Ausnahmebewilligungen sind nach § 8 HwO möglich.
Incorporated Company (Inc.):
US-amerikanische Aktiengesellschaft
Immaterielle Investition:
Investition in immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente und Lizenzen, Forschung und Entwicklung, Fortbildung von Mitarbeitern, Maßnahmen zur Imagepflege
Interner Zins:
Kalkulationszinssatz, bei dem der Kapitalwert einer Zahlungsreihe Null wird.
Investitionsquote:
= Investitionen x 100
Umsatz
Eine hohe Investitionsquote deutet auf eine Expansion des Unternehmens hin und ist im allgemeinen positiv zu bewerten. Die Kennzahl ist mit den Branchenwerten zu vergleichen.
Jahresabschluss:
Er besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht.
Joint Venture:
Stellt eine 50 : 50 Beteiligung dar.
Kapitalbeteiligungsgesellschaft:
Sie beteiligt sich an kleinen und mittleren Unternehmen in Form einer
Minderheitsbeteiligung durch die Übernahme von Unternehmensanteilen
(offene Beteiligung) oder durch eine stille Einlage. So können kleine
und mittlere Unternehmen sich zusätzlich Eigenkapital für die
Umsetzung ihrer Pläne besorgen. Das Beteiligungskapital geht in das
Eigentum (Eigenkapital) des Unternehmens über. Viele Kapitalbeteiligungsgesellschaften
sind Tochtergesellschaften von Geldinstituten und Versicherungen. Sie
scheiden nach Ablauf der Vertragslaufzeit wieder aus.
Kapitalertragsteuer (KESt):
Sie wird auf Gewinnanteile von Kapitalgesellschaften und Erträge
aus einer stillen Beteiligung erhoben. Sie wird fällig, wenn die
Gewinnanteile dem Steuerpflichtigen zufließen. Die Gewinnanteile
sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die gesetzliche Grundlage
bildet der § 43 EStG.
Kaduzierung:
Leisten Gesellschafter/Aktionäre einer Kapitalgesellschaft trotz Aufforderung ihre Einlagen zum Gesellschaftskapital nicht, dann erfolgt der Ausschluss (Kaduzierung) des säumigen Gesellschafters/Aktionärs aus der Gesellschaft.
Kapitalerhöhung:
Hierbei wird das Eigenkapital durch Einlagen von alten oder neuen Gesellschafter eines Unternehmens aufgestockt.
Kapitalumschlag:
= Umsatz
Bilanzsumme
Der Kapitalumschlag ist ein Indikator für die Krisensicherheit eines Unternehmens. Ein hoher Kapitalumschlag deutet auf eine hohe finanzielle Beweglichkeit des Unternehmens und eine effiziente Nutzung des Kapitals hin und mindert das Risiko des Fremdkapitals
Kapitalrückflussquote:
= = Cash-Flow x 100
Bilanzsumme.
Die Kapitalrückflussquote ist ein Indikator für die Krisensicherheit eines Unternehmens. Ein hoher Kapitalrückfluss kennzeichnet die Unternehmen, die ihr in Anlage- und Umlaufvermögen gebundenes Kapital relativ schnell zurückgewinnen können. Zur Interpretation sind die branchenspezifischen Vergleichswerte heranzuziehen.
Kapitalwert: Er wird berechnet, indem alle Zahlungen mit dem Kalkulationszins auf den Beginn des Planungszeitraums abgezinst wird und anschließend aufaddiert wird.
Kreditorenfrist (in Tagen):
= Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen x 365
Materialaufwand
Die Kreditorenlaufzeit ist ein Indikator für das Zahlungsverhalten des Unternehmens selbst. Eine steigende Kreditorenfrist kann auf eine angespannte Finanzlage oder ein schlechtes Management bei der Rechnungsbearbeitung hindeuten.
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA):
Die KGaA zählt zu den Kapitalgesellschaften. Bei der KGaA werden
die Kommanditanteile durch frei handelbare Aktien dargestellt. Jedoch
mindestens ein Gesellschafter haftet uneingeschränkt (= Komplementär).
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in den §§ 278 ff. AktG.
Die bekanntesten KGaA sind der Fußballclub Borussia Dortmund, Waschmittelhersteller
Henkel und das Pharma- und Spezialchemieunternehmen Merck.
Körperschaftsteuer:
Sie ist die Einkommensteuer von juristischen Personen, z.B. GmbH, AG und
Genossenschaften, die einer unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen.
Die Grundlage für die Besteuerung bildet der Gewinn. Der Steuersatz
beträgt seit 2001 einheitlich 25 %.
Lagebericht:
Er gibt Aufschluss über den Ablauf des Geschäftsjahres und die
voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens in den nächsten Jahren.
Er ist Teil des Jahresabschlusses.
Lebenslange Rente:
Zahlungsweise des Kaufpreises. Da bei dieser Zahlungsform das Risiko beim
Verkäufer liegt, bauen die Vertragsparteien im Kaufvertrag eine Kaufpreissicherung
ein. Bei der lebenslangen Rente kommen zwei Varianten in Frage:
a) Leiberente: Sie erlischt mit dem Tod des Verkäufers.
b) Zeitrente: Hierbei wird eine mindestens zehn Jahre lange Laufzeit vereinbart.
Letter of Intent (LOI):
Die Absichtserklärung schreibt die Rechte und Pflichten von Käufer
und Verkäufer fest, z.B. Exklusivität des Angebotes, Geheimhaltung
der übergebenen Informationen. Die unterschriebene Absichtserklärung
stellt noch keinen verbindlichen Kaufvertrag dar.
Leverage-Effekt:
Er besagt, dass die Eigenkapitalrentabilität steigt unter der Voraussetzung,
dass der Zinssatz für das zusätzliche Fremdkapital unter der
Gesamtrentabilität liegt. D.h. das zusätzliche Fremdkapital
erwirtschaftet mehr Gewinn als es an Zinsen kostet. Der Aufnahme von Fremdkapital
zur Ausschöpfung des Leverage-Effekts sind Grenzen gesetzt, es besteht
die Gefahr der Überschuldung.
Limited Liability Company (LLC):
US-amerikanische GmbH
Management-Buy-In (MBI):
Das MBI bezeichnet die Übernahme durch fremde Manager. Eine Kombination
von MBI und MBO ist auch möglich.
Management-Buy-Out (MBO):
Unter einem MBO wird die Übernahme des Unternehmens durch einen oder
mehrere Angestellte des Unternehmens verstanden.
Marktwertverfahren:
Es ermittelt durch Angebot und Nachfrage einen Marktwert. Bei börsennotierten
Unternehmen stellt der Börsenwert den Marktwert des Unternehmens
dar. Für nicht börsennotierte Unternehmen ist es sehr schwierig
entsprechende und zeitnahe Informationen aus Käufen zu erhalten.
Die wirkliche Kaufpreishöhe von Transaktionen dringt selten nach
außen. Zusätzlich müsste es sich um ein vergleichbares
Unternehmen handeln, das als Bezugsgrundlage herangezogen werden könnte.
Mezzanine:
Sie ist eine Finanzierungsform, die dem Eigenkapital sehr nahe kommt.
Die Verzinsung der Mezzanine ist vergleichsweise mit herkömmlichem
Beteiligungskapital gering. Je nach Vertragsvereinbarung können bei
Mezzanine die Zinsen laufend oder deren Summe am Ende bezahlt werden.
Daran schließt sich häufig ein Anspruch auf eine Beteiligung
an dem Unternehmen an.
Mittelwertverfahren:
Bei diesem Verfahren addieren Sie Ertragswert und Teilreproduktionswert
und teilen die Summe durch zwei. Je nach Branche ist hierbei eine Gewichtung
der beiden Werte sinnvoll.
Monitoring:
Das Wort Monitoring stammt aus dem angelsächsischen Sprachraum und
heißt übersetzt „überwachen“. Mit dem Monitoring
erzielen die Banken eine Risikoreduzierung. Dreh- und Angelpunkt des Monitoring
sind die bankinternen Daten über ihre Kunden. So ist es heute den
Banken möglich, jede Zahlungsbewegung in Höhe, Währung,
Zeit, Auftraggeber oder Empfänger über Jahre hinweg und auf
Knopfdruck festzustellen. Dies ermöglicht den Banken sehr frühzeitig
ein geändertes Zahlungsverhalten ihrer Kunden festzustellen.
Naamloze Vennootschap (NV):
Niederländische Aktiengesellschaft
Nettoinvestition:
Teil der Bruttoinvestition, der die Kapazität des Unternehmens vergrößert.
Bruttoinvestition – Abschreibungen = Nettoinvestition
Obligo:
Auch Gewähr oder Verpflichtung genannt. Mit der Klausel „ohne Obligo“ befreit sich der Vertragspartner von jeder Gewähr und somit jeder Haftung.
Option:
Der Besitzer einer Option besitzt das Recht – aber nicht die Pflicht – ein Vertragsangebot während einer vereinbarten Optionsfrist zu einem vereinbarten Preis anzunehmen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG):
Die OHG ist eine Personengesellschaft. Der Zweck dieser Gesellschaft ist
es, ein Handelsgewerbe unter einer gemeinschaftlichen Firma zu betreiben.
Eine OHG muss mindestens zwei Gesellschafter haben. Neben den gesetzlichen
Regelungen zur GbR (im BGB) gelten hier insbesondere die rechtlichen Regelungen
des Handelsgesetzbuches der §§ 105 bis 160 HGB. Die OHG wird
durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet und muss in das Handelregister
eingetragen werden.
Originärer Firmenwert:
Hierzu ziehen Sie vom Ertragswert den Teilreproduktionswert ab. Der Firmenwert
spiegelt die nicht bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter, z.B.
eingespieltes Mitarbeiterteam, Qualifikationsniveau und Unternehmenskultur
wieder. Nach dem deutschen Handelsrecht (HGB) schreiben Sie den Firmenwert
planmäßig ab.
Pacht:
Eine Alternative zum Kauf stellt die Pacht dar. Beim Pachten bleibt der
Unternehmer Eigentümer der Wirtschaftsgüter und erhält
dafür eine regelmäßige Pacht. Die Rechte und Pflichten
von Pächter und Verpächter regelt Pachtvertrag. Die gesetzlichen
Grundlagen bilden die §§ 581 – 584 BGB.
Partnerschaftsgesellschaft (PartnG):
Rechtsform. In einer Partnerschaftsgesellschaft können sich nur die
Angehörigen der freien Berufe zusammenschließen. Gesetzliche
Grundlage bildet das Gesetz über die Partnerschaftsgesellschaften
(PartGG) von 1995 und die gesetzlichen Regelungen zur OHG. Das Rechtsverhältnis
zwischen den Partnern bestimmt hauptsächlich der Gesellschaftsvertrag.
Passive Unternehmensbeteiligung:
Der Investor kauft Unternehmensanteile, besitzt jedoch keine
Geschäftsführungsbefugnis. Er hat nur Kapitalgeberfunktion.
Private Equity:
Beteiligungskapital
Private Limited Company (Ltd.):
Britische GmbH
Prokura:
Der Prokurist ist ermächtigt jede Art von Geschäften zu tätigen,
die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Hierbei hat er
seiner Unterschrift einen die Prokura andeutenden Zusatz beizufügen,
z.B. ppa (per procura). Die gesetzlichen Regelungen zur Prokura befinden
sich in den §§ 48 – 53 HGB.
Prüfpflicht:
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren
Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
Publizitätspflicht:
Alle Gewerbetreibende, die über den Status eines Kleingewerbetreibenden
hinaus gewachsen sind, bzw. eine bestimmte Rechtsform besitzen, müssen
sich aufgrund ihrer Kaufmannseigenschaft ins Handelsregister eintragen
lassen. Sie unterliegen der Pflicht zur Buchführung nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (§§
238 ff. HGB). Hieraus ergibt sich die Publizitätspflicht, d.h. Jahresabschlüsse
des Unternehmens zu erstellen und für jeden Interessenten zugänglich
zu machen. Der Umfang der Offenlegungspflicht hängt von der Unternehmensgröße
ab. Als Kriterien für die Einteilung in kleine, mittelgroße
und große Kapitalgesellschaften werden angeführt (§ 267
HGB):
Kleine Kapitalgesellschaft Mittlere Kapitalgesellschaft Große Kapitalgesellschaft
| |
Kleine
Kapitalgesellschaft |
Mittlere Kapitalgesellschaft |
Große Kapitalgesellschaft |
Bilanzsumme |
Weniger
3.438.000 € |
Weniger 13.750.000 € |
Über
13.750.000 € |
| Umsatz |
Weniger
6.875.000 € |
Weniger
27.500.000 € |
Über
27.500.000 € |
| Anzahl der Arbeitnehmer |
Weniger 50 |
Weniger 250 |
Über 250 |
Zwei von den drei genannten Größenkriterien müssen überschritten
werden, um der nächst höheren Größenkategorie zu
geordnet zu werden. Hieraus resultieren jährliche Registergebühren
und Veröffentlichungskosten im Bundesanzeiger.
Public Limited Company (plc.):
Britische Aktiengesellschaft
Pay-back-period:
= Amortisationszeit. Mit der Amortisationsrechnung wird der Zeitraum bestimmt,
der benötigt wird, damit die bis dahin angefallenen jährliche Gewinne die
Anschaffungsausgaben decken.
Qualifizierte Mehrheitsbeteiligung:
Hier liegt die Beteiligung zwischen 99 % und 75 %.
Qualifizierte Minderheitsbeteiligung:
Die Beteiligung des Investors liegt unter 50 % bis über 25 %. Der
Investor hat eine so genannte Sperrminorität.
Quick-Ratio (= Liquiditätsgrad 2):
= = (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 100
Kurzfristiges Fremdkapital (RLZ < 1 Jahr)
Der Quick-Ratio sollte zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit größer 100 % sein. Ein Quick-Ratio über 100 % besagt, dass mehr kurzfristig verfügbare Aktiva zur Verfügung stehen als kurzfristig fällige Verbindlichkeiten bestehen.
Rating:
(englisch: to rate) bedeutet "bewerten", "einstufen"
oder "klassifizieren". Banken verstehen unter dem Begriff Rating
vor allem ein Instrument zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit
Ihres unternehmerischen Vorhabens oder Ihres Unternehmens. So ermittelt
das Ratingverfahren, ob Ihr Unternehmen sein Kapitaldienst vollständig
und pünktlich durch seine Einnahmen bezahlen kann.
Risikokapital:
Beteiligungskapital
Rationalisierungsinvestition:
Investition, bei der Anlagen durch kostengünstigere Anlagen ersetzt werden.
Reinvestitionsgrad:
= Sachinvestitionen x 100 Abschreibungen auf
Sachinvestitionen
Ein hoher Reinvestitionsgrad deutet auf eine Expansion des Unternehmens
hin und ist im allgemeinen positiv zu bewerten. Die Kennzahl ist mit den
Branchenwerten zu vergleichen.
Risikoprämie:
Sie ist ein in den Preis einkalkuliertes Entgelt dafür, dass der Unternehmer mit seinen Geschäften bestimmte Risiken übernimmt. Sie ist Teil des Gewinns.
Sachgründung:
Bei einer Sachgründung leisten die Gesellschafter keine Bareinlagen (Geld) sondern Sacheinlagen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Patente).
Satzung:
Die Satzung ist die Grundordnung von Kapitalgesellschaften. Sie ist schriftlich niederzulegen.
Sale and Leaseback:
Beim Sale and Leaseback-Verfahren veräußert das Unternehmen betrieblich genutzte Vermögensgegenstände (z. B. Immobilien) an eine Leasinggesellschaft zum Verkehrswert und mietet den gleichen Gegenstand zurück. Mit dem Verkaufserlös werden Schulden getilgt, Investitionen getätigt etc.
Schenkung:
Eine Schenkung ist nach § 516 BGB eine Vermögensübertragung des Schenkers an den Beschenkten ohne Entgelt. Hier sind Freibeträge zu beachten, sonst wird eine Schenkungssteuer fällig.
Second Round Financing:
Nachfinanzierung
Seed Capital (Entwicklungsfinanzierung):
Für neu zu gründende Unternehmen, die zur Entwicklung und Ausreifung
einer Geschäftsidee Kapital benötigen.
Sociedad Anonima (S. A.):
Spanische Aktiengesellschaft
Sociedad de Responsabilidad Limitada (SRL):
Spanische GmbH
Sociedade Anónima (S.A.):
Brasilianische oder portugiesische Aktiengesellschaft
Sociedade de Responsabilidade Limitada (Ltda.):
Brasilianische GmbH
Sociedade de Responsabilidade Limitada (L.da oder
S.A.R.L.):
Portugiesische GmbH
Societa Per Azioni (SPA):
Italienische Aktiengesellschaft
Societa a Responsabilita Limitata (SRL):
Italienische GmbH
Société Anonyme (S. A.):
Französische, luxemburgische oder belgische Aktiengesellschaft
Société de Peronnes à Responsabilité
Limiteé (SPRL):
Belgische GmbH
Société à Responsabilité
(SARL):
Französische oder luxemburgische GmbH
Sperrminorität:
Die Beteiligung eines Gesellschafters beträgt über 25 %. Die
Gesellschafterversammlung kann ohne die Zustimmung dieses Gesellschafters,
keinen Beschluss fassen, zu dem eine 75-prozentige Mehrheit erforderlich
ist, z.B. bei Satzungsänderungen.
Spin-Off:
Hierbei wird ein Unternehmensteil bzw. eine Abteilung aus dem Gesamtunternehmen
ausgelöst und als selbstständiges Unternehmen weitergeführt.
Staatliche Kapitalbeteiligungsgesellschaften:
Neben den privaten Kapitalgesellschaften stellen auch zahlreiche staatliche
Institutionen Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen
bereit. Die KfW-Mittelstandsbank und die jeweiligen Förderbanken
der Bundesländer bringen dieses Wagniskapital auf. Auch hier können
Sie im Bedarfsfall auch auf eine kaufmännische Unterstützung
des Kapitalsgebers zurückgreifen.
Stammkapital:
Es zählt zum Eigenkapital einer GmbH und beträgt mindestens
25.000 €. Die Stammeinlage jedes Gesellschafters muss mindestens
100 € betragen. Der Betrag der Stammeinlage kann für die einzelnen
Gesellschafter unterschiedlich hoch sein. Er muss durch 50 € teilbar
sein (§ 5 GmbHG). Zur Gründung mit mindestens zwei Gesellschafter
sind nur 50 % (also mindestens 12.500 €) der Stammeinlage einzuzahlen.
Jeder Gesellschafter hat hierzu mindestens ¼ seiner im Gesellschaftsvertrag
festgelegten Einlage einzuzahlen. Die Einlagen sind so zu bestimmen, dass
sie in der Summe die 12.500 € erreichen. Erst dann kann die Eintragung
ins Handelsregister erfolgen. Die Ausgaben für Notar und Handelsregistereintragung
können vom Mindestkapital abgezogen werden. Das Stammkapital kann
als Geldeinlage und durch die Einbringung von Gegenstände (z.B. Maschinen,
Fahrzeuge) und Rechten erfolgen, die so genannten Sacheinlagen. Bei Sacheinlagen
muss ein Sachgründungsbericht beim Registergericht eingereicht werden,
der nachweist, dass die Sachen angemessen bewertet wurden. Bei einer Ein-Personen-GmbH
gelten verschärfte Vorschriften bei der Einbringung des Mindeststammkapitals.
Daher sind Sicherheiten für die noch offenen Einlagen zu stellen.
Standortwahl:
Sie stellt eine langfristige Entscheidung dar und bedarf daher einer sorgfältigen
Planung. Der richtige Standort ist in bestimmten Branchen die entscheidende
Größe für den unternehmerischen Erfolg, z.B. bei Einzelhandelsgeschäften,
Gaststätten. Daher haben die Faktoren für die Standortwahl je
nach Branche und Unternehmenszweck eine unterschiedliche Bedeutung.
Start-Up-Financing (Gründungsfinanzierung):
Die Unternehmen befinden sich in der Gründungsphase oder Startphase,
und haben ihre Leistungen nur in einem geringen Umfang vermarktet.
Stille Gesellschaft:
Der stille Gesellschafter gibt eine Kapitaleinlage in das Unternehmen,
es können jedoch auch andere Vermögensgegenstände eingebracht
werden, z.B. Grundstücke, Patente. Die rechtliche Grundlage zu einer
stillen Gesellschaft liefern die §§ 230 ff. HGB. Voraussetzung
für eine stille Gesellschaft ist, dass der Inhaber des Unternehmens
ein Handelsgewerbe betreibt. Sie entsteht mit dem Gesellschaftsvertrag.
Die Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des
Unternehmers über (§ 230 HGB). Die stille Gesellschaft kennt
zwei Formen:
a) Typische stille Gesellschaft: Sie schließt eine Verlustbeteiligung
durch Vertrag aus.
b) Atypische stille Gesellschaft: Sie sch |