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Glossar

Das folgende Glossar enthält die wichtigsten Begriffe rund um eine Unternehmensbeteiligung. Alle Sachverhalte und Informationen in diesem Glossar trugen wir mit größtmöglicher Sorgfalt zusammen. Alle Informationen sind ohne Gewähr. Sollten uns dennoch Fehler unterlaufen sein, teilen Sie uns bitte diese Fehler mit. Ebenso sind wir offen für inhaltliche Anregungen und Kritik


Aktiengesellschaft Aktive Unternehmensbeteiligung Alleinbeteiligung Anhang Agio Agrobusiness / Agribusiness Amortisationszeit Anlagendeckungsgrad Annuität Anteil Abschuss Asset-backed-Securitisation (ABS) Aufsichtsrat


Basel II
Betriebsnotwendige Vermögensgegenstände Beirat Bereinigter Gewinn Besloten Vennootschap (BV) Betriebsvergleich Bilanz Branchenrating Bridge-Financing Business Angels Businessplan Baisse Bankauskunft Bargründung Barwert Bruttoinvestition


Cash Flow Coaching Corporation Cash-Flow-Marge


Dauernden Last Discounted Cash Flow-Verfahren Due Diligence Data-Room Debitorenfrist (in Tagen) Delisting Desinvestition Dividende Dynamischer Verschuldungsgrad


Ebt Ebit Ebita Eigenkapitalquote Einfache Mehrheitsbeteiligung Einfache Minderheitsbeteiligung Einkommenssteuer Einmalbetrag Einnahmeüberschussrechnung Einzelunternehmen Eintragswertverfahren Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung Expansions Financing Eigenkapitalrendite Eigenkapitalquote Eigenkapitalreichweite Emission Endwert Entlastung Erweiterungsinvestition Exit


Firma
Freie Berufe Franchising Faktura Finanzinvestition Fixkosten


Gemeinschaftsunternehmen
Gesellschaft des bügerlichen Rechts Gesellschaftsvertrag Gewerbeanmeldung Gewinn- und Verlustrechnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gewerbesteuer GmbH & Co.KG Goldene Bilanzregel Goodwill Grundkapital Gerichtsstand Gesamtkapitalrendite


Handelsregister
Handwerksbetrieb Hausse Holding


Incorporated Company
Immaterielle Investition Interner Zins Investitionsquote


Jahresabschluss
Joint Venture


Kapitalbeteiligungsgesellschaft
Kapitalertragssteuer Kommanditgesellschaft auf Aktien Körperschaftsteuer Kaduzierung Kapitalerhöhung Kapitalumschlag Kapitalrückflussquote Kapitalwert Kreditorenfrist (in Tagen)


Lagebericht
Lebenslange Rente Letter of Intent Leverage-Effekt Limited Liability Company


Management-Buy-In
Management-Buy-Out Marktwertverfahren Mezzanine Mittelwertverfahren Monitoring


Naamloze Vennootschap
Nettoinvestition


Offene Handelsgesellschaft
Originärer Firmenwert Obligo Option


Pacht
Partnerschaftsgesellschaft Passive Unternehmensbeteiligung Private Equity Private Limited Company Prokura Prüfpflicht Publizitätspflicht Public Limited Company Pay-back-period


Qualifizierte Mehrheitsbeteiligung
Qualifizierte Minderheitsbeteiligung Quick-Ratio (= Liquiditätsgrad 2)


Rating
Risikokapital Rationalisierungsinvestition Reinvestitionsgrad Risikoprämie


Second Round Financing
Seed Capital Sociedad Anonima Sociedad de Responsabilidad Limitada Sociedade Anónima Sociedade de Responsabilidade Limitada Sociedade de Responsabilidade Limitada Societa Per Azioni Societa a Responsabilita Limitata Société Anonyme Société Anonyme Société de Peronnes à Responsabilité Limiteé Société à Responsabilité Sperrminorität Spin-Off Staatliche Kapitalbeteiligungsgesellschaften Stammkapital Standortwahl Start-Up-Financing Stille Gesellschaft Stille Reserve Stuttgarter Verfahren Substanzwertverfahren Sachgründung Satzung Sale and Leaseback Schenkung


Tätige Beteiligung
Turn-Around-Financing Tilgung Thesaurierung


Unternehmensbeteiligung
Umsatzmethode Umsatzsteuer US-GAAP Umsatzrendite


Venture Capital Wagniskapital
Variable Kosten


Zulassungspflicht


Aktiengesellschaft (AG):
Die AG gehört zu den Kapitalgesellschaften und hat den formstrengsten gesetzlichen Aufbau. Zur Zeit gibt es zirka 11.000 Aktiengesellschaften. Bei einer AG wird das Grundkapital von mindestens 50.000 € in verbrieften kleinen Einheiten (Aktien) aufgeteilt (§ 7 AktG). Neben dem Handelsgesetzbuch (HGB) gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Aktiengesetzes (AktG).


Aktive Unternehmensbeteiligung:
Der Investor erhält mit seiner Beteiligung auch eine Geschäftsführungsbefugnis.


Alleinbeteiligung:
Stellt eine 100 % Beteiligung an einem Unternehmen dar. Sie wird auch als Übernahme bezeichnet.


Anhang:
Er erklärt die einzelnen Positionen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Er ist Teil des Jahresabschlusses.


Agio:
Aufgeld z. B. bei Wertpapieren. Im Gegensatz zu Disagio


Agrobusiness / Agribusiness:
Zu den wenigen Wachstumsmärkten in den nächsten Jahrzehnten zählt das Agrobusiness in Brasilien. Zum Agrobusiness zählen Investitionen in Soja, Mais, Weizen, Zuckerrohr, Baumwolle, Rinder- und Geflügelzucht etc. Weitere Informationen zu der interessanten Branche erhalten auf der Homepage von www.merlean.com oder unter roland.hartmann@merlean.com.


Amortisationszeit:
Mit der Amortisationsrechnung wird der Zeitraum bestimmt, der benötigt wird, damit die bis dahin angefallenen jährliche Gewinne die Anschaffungsausgaben decken.


Anlagendeckungsgrad 1:

= Eigenkapital x 100
   Anlagevermögen

Anlagendeckungsgrad 2

= (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) x 100
   Anlagevermögen

Zur Vermeidung von Refinanzierungsrisiken sind langfristige Aktiva langfristig zu finanzieren. Die „Goldene Bilanzregel“ fordert, dass das Anlagevermögen durch langfristig verfügbares Kapital (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital) zu finanzieren ist, da das Anlagevermögen auch langfristig dem Unternehmen zur Verfügung steht.

Die „Goldene Bilanzregel“ wird eingehalten, wenn der Anlagendeckungsgrad 2 über 100 % liegt. Eine besondere sichere Deckung liegt dann vor, wenn der Anlagendeckungsgrad 1 größer 100 % ist, d. h. das Anlagevermögen ist vollständig mit Eigenkapital finanziert..

Annuität:
Annuität ist die gleichhohe Summe aus Verzinsung und Tilgung einer Schuld, die beispielsweise monatlich an den Schuldner zu zahlen ist.

Anteil:
Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft.

Abschuss:
Ein Begriff aus dem Handelsrecht für den Geschäftsabschluss. Im Privatrecht versteht man das Zustandekommen eines Vertrages.

Asset-backed-Securitisation (ABS):
Asset-backed-Securitisation ähnelt dem Factoring. Hierbei verkauft das Unternehmen seine Forderungen an eine eigens hierfür gegründete Gesellschaft, die so genannte Special Purpose Entity (SPE). Die SPE emittiert Anleihen zur Finanzierung (Verbriefung). Die Asset-backed-Securitisation greift ab einem Handelsforderungsvolumen von 15 Millionen Euro.

Aufsichtsrat:
Gesetzlich vorgeschriebenes Gremium bei AG und Genossenschaften. Aufgaben sind Berufung bzw. Abberufung, Beratung und Kontrolle des Vorstandes sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.

Bankauskunft:
Eine Bank gibt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden in einer allgemein gehaltenen Form. Bei Privatkunden braucht sie hierzu eine ausdrückliche Einwilligung. Bei Geschäftskunden werden die Auskünfte erteilt, sofern keine andere Weisungen vorliegen.

Bargründung:
Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft leisten ihre Einlagen in Geldform.

Barwert:
Summe der auf den Anfangszeitpunkt einer Zahlungsreihe abgezinsten Zahlungen.

Bruttoinvestition:
Gesamtheit aller Investitionen eines Unternehmens in einer Periode.

Basel II:
Zum 1. Januar 2006 gelten neue Richtlinien für die Kreditinstitute in der EU, das so genannte Basel II. Hierfür müssen sich bereits heute alle Unternehmen, die eine Fremdfinanzierung benötigen, einem Ratingverfahren unterziehen. Diese Praxis wenden bereits heute alle Kreditinstitute in der EU in einem Probelauf an. Ferner enthält die Basel II-Richtlinie eine Eigenkapitalbestimmung. So ist der Kapitalbedarf zukünftig zu mindestens 20 % mit Eigenkapital zu finanzieren.


Betriebsnotwendige Vermögensgegenstände:
Hierbei handelt es sich um Vermögensgegenstände, die das Unternehmen zur Leistungserstellung unbedingt benötigt, z.B. Maschinen, Lkws, ...


Beirat:
Er unterstützt die Geschäftsführung bei allen wichtigen Entscheidungen, wo die Geschäftsführung selbst Schwächen hat oder kompetenten Rat von Fachleuten benötigt. Diese Fachleute sollten nicht in das Tagesgeschäft des Unternehmens integriert sein, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Der Beirat besteht aus Geschäftsleuten, Rechts-, Steuer- und Unternehmensberater.


Bereinigter Gewinn:
Zur Berechnung des bereinigten Gewinns bereinigen Sie den Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung um Ereignisse, die nicht aus dem betrieblichen Umsatzprozess stammen, z.B. Verkauf von nicht mehr benötigten Gründstücken.

Jahresüberschuss
+ Außerordentliche Aufwendungen
- Außerordentliche Erträge
= Bereinigter Gewinn


Besloten Vennootschap (BV):
Niederländische GmbH


Betriebsvergleich:
Hierbei vergleichen Sie die eigenen Unternehmenskennzahlen mit denen vergleichbaren Unternehmen und denen der Marktführer Ihrer Branche. Dadurch erkennen Sie, in welchen Bereichen Ihres Unternehmens ein Handlungsbedarf besteht.


Bilanz:
Sie zeigt die Mittelherkunft (Eigen- oder Fremdkapital) und die Mittelverwendung (Anlage- oder Umlaufvermögen) an. Sie ist Teil des Jahresabschlusses.


Branchenrating:
Sie enthält Angaben zur Struktur, Unternehmenskennzahlen und eine generelle Einstufung der Branche. Diese Informationen liegen Ihrem Kundenberater bei der Bank vor.


Bridge-Financing (Überbrückungsfinanzierung):
Finanzierung von Unternehmen, die in Vorbereitung auf den Börsengang, eine höhere Eigenkapitalquote benötigen.


Business-Angels:
Vermögende Privatpersonen stellen Kapital bereit.


Businessplan:
Er bildet den Fahrplan für den Gründungs- bzw. Beteiligungsprozess selbst und ist der Leitfaden des Unternehmens für die nächsten Jahre. Er fasst die gesamten Informationen, Analysen, Strategien sowie Planungen des Unternehmens zusammen.


Cash Flow:
Er gibt an, wie viel selbsterwirtschaftete Mittel einem Unternehmen zur freien Disposition stehen, z.B. für Schuldentilgung, Investitionen, Gewinnausschüttung. Entsprechend dieser Reihenfolge sollten Sie auch den Cash Flow verwenden. Zur Berechnung fließen die folgenden Posten ein:

Jahresüberschuss
+ Abschreibungen auf Anlagen
- Zuschreibungen auf Anlagen
+ Zuführung zu Pensionsrückstellungen
- Auflösung von Pensionsrückstellungen
= Cash Flow


Cash-Flow-Marge:

= Cash-Flow x 100
   Umsatz

Die Cash-Flow-Marge drückt aus, welcher Anteil des Umsatzes dem Unternehmen als Cash-Flow zur Verfügung steht. Diese Kennzahl ist sehr stark branchenabhängig.

Coaching:
Aktive Betreuung des Investors durch einen Unternehmensberater vor, während und nach dem Übergabeprozess, z. B. bei den Kreditverhandlungen mit der Bank.


Corporation (Corp.):
US-amerikanische Aktiengesellschaft


Dauernden Last:
Zahlungsweise des Kaufpreises. Hier ermittelt man die monatliche Ratenhöhe für den Verkäufer durch den erzielten Monatsumsatz des Unternehmens, der je nach Geschäftsentwicklung sehr stark schwanken kann. Da bei dieser Zahlungsform das Risiko beim Verkäufer liegt, bauen die Vertragsparteien im Kaufvertrag häufig eine Kaufpreissicherung ein.


Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF):
Er ist in den englischsprachigen Ländern weit verbreitet und ist dem Ertragswertverfahren sehr ähnlich. An Stelle des bereinigten Gewinns tritt der Cash Flow des Unternehmens, also den Zahlungsmittel, die aus dem betrieblichen Umsatzprozess stammen und zur freien Verfügung stehen. Der Diskontierungszinssatz setzt sich aus dem gewichteten Kapitalkostensatz der Finanzierungsstruktur des Unternehmens zusammen.


Data-Room:
Hierin werden die internen Informationen des Unternehmens bereitgestellt für den Käufer und den Beratern des Käufers im Rahmen der Due Diligence.

Debitorenfrist (in Tagen):

= Forderungen aus Lieferungen und Leistungen x 365
   Umsatz

Die Debitorenfrist ermöglicht eine Beurteilung des Zahlungsverhaltens der Kunden. Da ausstehende Forderungen eine Zinsbelastung bewirken, muss bei einer zu hohen oder steigenden Debitorenfrist gegengesteuert werden.

Delisting:
Mit Delisting bezeichnet man den vollständigen Rückzug einer börsennotierten AG von der Börse. Vorsteile des Delistings sind beispielsweise Kostenersparnisse und der Wegfall der schärferen Publizitäts- und Mitteilungspflichten.

Desinvestition:
Rückfluss, der durch die auf die Anschaffungsausgaben folgenden Einzahlungen eines Investitionsprojektes bewirkt wird.

Disagio:
Auch Abgeld oder Abschlag genannt. Es drückt die Spanne oder den Betrag aus, um den der Auszahlungsbetrag bzw. Kaufpreis geringer als der zu tilgende und zu verzinsende Betrag ist.

Dividende:
Als Dividende bezeichnet man den an die Aktionäre ausgeschütteten Gewinn einer AG.


Dynamischer Verschuldungsgrad:

= Verzinsliche Verbindlichkeiten – liquide Mittel
   Cash-Flow


Sie drückt aus, wie viele Jahre alle Cash-Flows des Unternehmens benötigt würden, um die Netto-Finanzschulden (d. h. Bankkredite minus liquide Mittel) zu tilgen. Anzustreben ist ein Wert von unter 3. In der Praxis liegt der Wert in Deutschland jedoch oft um 5, in machen Branchen sogar bis 8.


Due Diligence:
Sie steht am Anfang einer jeden Unternehmensbeteiligung und ist die systematische Prüfung und Bewertung des Unternehmens. Bei dieser Beteiligungsprüfung steht weniger die Suche nach der berüchtigten „Leiche im Keller“ im Vordergrund, sondern viel mehr die zukünftige Entwicklung des Unternehmens und das Synergiepotenzial.


Ebt (Earnings before tax):
Der „Gewinn vor Steuern“ reduziert eine Verzerrung durch die unterschiedlichen Steuersysteme. Der Ebt entspricht hier dem Jahresüberschuss nach HGB.


Ebit (Earnings before interests and tax):
Der „Gewinn vor Zinsen und Steuern“ ermöglicht die Beurteilung der Ertragskraft aus der operativen Geschäftstätigkeit. Diese Kennzahl entspricht etwa dem deutschen Betriebsergebnis.


Ebitda (Earnings before interest, tax, deprediation and amortization):
Diese Kennzahl gibt den „Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen“ wieder.


Eigenkapitalrendite:

= Bereinigter Jahresüberschuss x 100
   Eigenkapital

Die Eigenkapitalrendite drückt die Rentabilität des eingesetzten Kapitals der Eigentümer aus und sollte mindestens 7 % betragen, da vergleichbare Kapitalanlagen (deutsche Aktien) eine ebenso hohe Verzinsung erwirtschaften.

Eigenkapitalquote:

= Eigenkapital x 100
   Bilanzsumme

Die Eigenkapitalquote ist eine wichtige Kennzahl für die Sicherheit und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Sie sollte keinesfalls unter 15 % liegen. Anzustreben ist eine Eigenkapitalquote von über 30 %, wobei je nach Branche unterschiedliche Maßstäbe gelten.

Eigenkapitalreichweite:

= Eigenkapital
   Personalkosten + Abschreibungen + Zinsen + sonstige Fixkosten

Die Eigenkapitalreichweite drückt aus, wie viele Jahre das Unternehmen ohne Verschuldung überstehen könnte, wenn der Umsatz auf Null sinkt und die Fixkosten konstant bleiben würden. Für eine angemessene Eigenkapitalausstattung sollte die Kennzahl bei 0,4 liegen.

Emission:
Eine Emission ist die Ausgabe von Wertpapieren, ihre Platzierung bei den Kapitalgebern und die Einführung in den Börsenhandel.

Endwert:
Summe der auf den Endzeitpunkt einer Zahlungsreihe aufgezinsten Zahlungen.

Entlastung:
Die Entlastung billigt die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder im letzten Geschäftsjahr. Die Entlastung geschieht in der Hauptversammlung einer AG.

Erweiterungsinvestition:
Investition, bei der zusätzliche Anlagen zum Zwecke der Produktionsausweitung beschafft werden.

Exit:
Unter Exit versteht man den (geplanten) Ausstieg des Investors, z. B. durch einen Börsengang.

Eigenkapitalquote:
Sie errechnet sich aus der Division von Eigenkapital durch Bilanzsumme. Sie sollte bei Handelsunternehmen 20 % und bei Produktionsunternehmen 40 % betragen.


Einfache Mehrheitsbeteiligung:
Der Investor beteiligt sich zwischen 74 % bis über 50 % an dem Unternehmen.


Einfache Minderheitsbeteiligung:
Die Beteiligung des Investors liegt unter 25 % und somit unterhalb der Sperrminorität.


Einkommensteuer:
Den Besteuerungsgegenstand bilden die Einkommen von natürlichen Personen. Die rechtliche Grundlage bildet das Einkommensgesetz (EStG). Hierunter fallen auf Grund der Rechtsform die Einzelunternehmer, Freiberufler und Gesellschafter von GbR, OHG und KG: Auf der Grundlage der sieben Einkunftsarten der Einkommensteuer wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt.


Einmalbetrag:
Zahlungsweise des Kaufpreises. Der Kaufpreis wird mit einer Zahlung beglichen. Bei dieser Zahlungsform liegt das Risiko beim Käufer der Unternehmensanteile.


Einnahmeüberschussrechnung:
Für Freiberufler und kleine Unternehmen, die unter den gesetzlichen Grenzen liegen, reicht eine Einnahmeüberschussrechnung aus. Sie stellt jedoch keine Buchführung gemäß § 141 AO dar. Bei der Einnahmeüberschussrechnung werden von den Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben abgezogen, und so der Gewinn bzw. Verlust ermittelt (§ 4 Abs. 3 EStG). Der Differenzbetrag fließt über die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in die Einkommensteuererklärung ein (§ 18 EStG).


Einzelunternehmen:
Die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland sind Einzelunternehmen. Sie zählen zu den Personengesellschaften. Der Inhaber eines Einzelunternehmens ist auch immer Geschäftsführer. Er alleine trifft die unternehmerischen Entscheidungen über das gesamte Geschäftsvermögen. Es gibt keine Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen, d.h. der Inhaber haftet mit seinem gesamten Vermögen. Eine Mindestkapitaleinlage ist durch den Inhaber nicht zu stellen.


Ertragswertverfahren:
Verfahren zur Kaufpreisermittlung. Es basiert auf dem Barwert der Investitionsrechenverfahren. Für das investierte Geld erwarten Sie als Investor eine angemessene Verzinsung. Die Verzinsung bei einer Unternehmensbeteiligung ist der erwirtschaftete Gewinn. Der Gesamtwert eines Unternehmens errechnet sich somit durch die Abzinsung des bereinigten Gewinns. Das Ertragswertverfahren ist das am häufigsten angewendete Verfahren. Das Problem der zukunftsbezogene Ertragswertverfahren ist die Prognosequalität der Zahlen.


Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV):
Sie ist eine Rechtsform. Seit 1989 gibt es in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) die Möglichkeit eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) zu gründen. Die gesetzliche Basis bildet die EWG-Verordnung Nr. 2137/85. Die EWIV soll die grenzüberschreitende Kooperation in Gestalt von Gemeinschaftsunternehmen fördern. Die EWIV ist nach ihrem Charakter nach eine Handelsgesellschaft, daher gelten hier die Vorschriften der OHG. Zur Gründung einer EWIV wird zwischen den rechtlich selbstständigen Unternehmen aus der EU mit jeweils weniger als 500 Mitarbeiter ein Gesellschaftsvertrag geschlossen. Anschließend erfolgt eine Eintragung in das Handelsregister des Unternehmenssitzes. Der Unternehmenssitz ist innerhalb der EU frei wählbar.


Expansion-Financing (Wachstumsfinanzierung):
Die Unternehmen haben ihre Gewinnschwelle erreicht und benötigen weiteres Kapital zur Erhöhung der Produktionskapazitäten, für Markterschließungen, etc.


Firma: Sie ist der Name des Unternehmens.
Hierbei sind Sie an die gesetzlichen Vorschriften zur Bezeichnung bzw. Firmierung der jeweiligen Rechtsform gebunden. Bei der Namensgebung Ihres Unternehmens sind zusätzlich die folgenden Grundsätze zu berücksichtigen:
a) Firmenausschließlichkeit: Ihre Firma muss sich deutlich von anderen Firmen in der Region abheben.
b) Firmenöffentlichkeit: Kaufleute tragen ihre Firma ins Handelsregister ein.
c) Firmenwahrheit und -klarheit: Inhaber und Rechtsform müssen deutlich ersichtlich sein. Ferner darf die Firmierung nicht über die Art und den Umfang des Unternehmens täuschen.
d) Firmenbeständigkeit: Unternehmensnachfolger dürfen die Firma behalten, jedoch mit dem entsprechenden Zusatz: Inhaber.


Freie Berufe:
Die freien Berufen ergeben sich aus der Aufzählung des §18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Unter die so genannten Katalogberufe fallen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, medizinische und juristische Berufe, z.B. Ärzte, Heilpraktiker, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Ingenieure, beratende Volks- und Betriebswirte, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Lotsen. Aber auch unterrichtende und erzieherisch tätige Personen gehören zu den Freiberuflern. Der Freiberufler (engl. Freelancer) teilt lediglich dem zuständigen Finanzamt in einem formlosen Schreiben seine Geschäftsaufnahme mit, eine Gewerbeanmeldung bei der Stadtverwaltung entfällt. Die Freiberufler unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und werden auch nicht Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer. Die Angehörigen der geregelten freien Berufen, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, benötigen teilweise die Genehmigung zur Niederlassung der zuständigen Kammer.


Faktura:
Alter Begriff für Rechnung.

Finanzinvestition:
Investition, bei der ein Unternehmen Finanzanlagen erwirbt, z. B. Aktien, Beteiligungen.

Fixkosten:
Kosten pro Periode, die unabhängig von der Auslastung der Kapazität eines Unternehmens anfallen, z. B. Miete.

Franchising:
Es ist der Kauf eines fertigen Unternehmenskonzeptes durch den Franchise-Nehmer. Zu den bekanntesten Franchise-Gebern zählen beispielsweise McDonalds, OBI-Baumärkte, Schülerhilfe und Eismann.


Gemeinschaftsunternehmen:
Auch Joint Venture genannt. Es ist eine 50 : 50 Beteiligung.


Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR):
Sie ist eine Personengesellschaft. Eine GbR entsteht mit dem Gesellschaftsvertrag mit mindestens zwei Personen. „Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.“ Die gesetzlichen Regelungen für die GbR befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 705 bis 740 BGB.


Gesellschaftsvertrag:
Beteiligen Sie sich an einem bestehenden Unternehmen sollten Sie unbedingt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag schließen. Bei einer GmbH und AG ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages Pflicht. Der Gesellschaft regelt alle Rechte und Pflichten von Ihnen und Ihren Partnern, sofern sie von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Lassen Sie sich und Ihre Mitgesellschafter von einem Rechtsanwalt beraten und den Gesellschaftsvertrag aufsetzen.


Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist derjenige Ort, an dem eine Klage zu erheben ist.

Gesamtkapitalrendite:

= (Bereinigter Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen) x 100
   Gesamtkapital

Die Gesamtkapitalrendite drückt die Rentabilität des eingesetzten Kapitals aus. Als Vergleichsmaßstab sind die Branchenwerte bzw. Benchmarks heranzuziehen.

Gewerbeanmeldung:
In Deutschland besteht eine Anzeigepflicht für Gewerbebetriebe nach §14 Gewerbeordnung (GewO), d.h. Sie müssen Ihr Gewerbe bei dem Gewerbeamt der zuständigen Stadtverwaltung anmelden. Ausgenommen von der Gewerbeanmeldung sind die so genannten freien Berufe, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater.


Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):
Sie ermittelt das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) des Geschäftsjahres in dem von den Umsatzerlösen die Aufwendungen abgezogen werden. Sie ist Teil des Jahresabschlusses.


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften. Die Gesellschafter einer GmbH unterliegen aufgrund der eigenständigen Rechtspersönlichkeit der GmbH (juristische Person) einer beschränkten Haftung nur auf das Gesellschaftsvermögen. Eine Mindesteinlage von 25.000 € ist erforderlich (Stammkapital). Hier gelten die gesetzlichen Regelungen des „Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)“ und des Handelsgesetzbuches (HGB).


Gewerbesteuer:
Sie ist eine Steuer, die nur von Gewerbebetrieben erhoben wird (§ 15 EStG). Freiberufler und die Landwirtschaft sind von der Gewerbesteuer befreit. Gesetzliche Grundlage bildet das Gewerbesteuergesetz (GewStG).


GmbH & Co. KG:
Im Kern ist die GmbH & Co. KG eine Kommanditgesellschaft und verbindet die Vorteile einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft. Der Komplementär ist in diesem Fall eine GmbH, die in ihrer Haftung begrenzt ist. Somit ist die Haftung aller Gesellschafter einer GmbH & Co. KG beschränkt. Das Gehalt der Geschäftsführer kann jedoch nicht als steuermindernde Betriebsausgabe angesetzt werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Reglungen der KG. Die GmbH & Co. KG hat in der Praxis ein schlechtes Ansehen, da viele in dieser Rechtsform die eingebaute Insolvenz sehen.


Goldene Bilanzregel:
Sie besagt, dass Anlagevermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital zu finanzieren ist. Die Bilanzkennzahl Anlagendeckungsgrad 2 sollte daher größer 100 % sein.


Goodwill:
Er spiegelt den Firmenwert wieder. Hierunter fallen alle nicht bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter, z.B. eingespieltes Mitarbeiterteam, Qualifikationsniveau, Unternehmenskultur.


Grundkapital:
Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer AG beträgt 50.000 €. Zur Gründung mit mindestens zwei Gesellschafter sind nur 50 % (mindestens 25.000 €) des Grundkapitals einzuzahlen. Bei einer Bareinlagengründung kann die AG erst dann zur Eintragung angemeldet werden, wenn ¼ des Nennbetrages der Aktien eingezahlt worden ist. Bei Sacheinlagen müssen vollständig geleistet werden. Bei einer Ein-Personen-AG gelten auch die verschärften Vorschriften bei der Einbringung des Mindestgrundkapitals. So hat der Gründer Sicherheiten über die noch offenen Einlagen zu stellen.


Handelsregister:
Die Aufgabe des Handelsregisters ist es, über die rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens zu informieren. Unternehmen mit den Rechtsformen OHG, KG, GmbH und AG bzw. Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien übersteigen, sind in das Handelsregister einzutragen. Diese Unternehmen besitzen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Die rechtlichen Grundlagen bilden die Kaufmannseigenschaften des Handelsgesetzbuches (HGB). Hieraus ergibt sich die Pflicht zur Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§§ 238 ff. HGB).Die Eintragung ins Handelsregister wird durch einen Notar vorgenommen. Sie dauert in Deutschland ungefähr zwei bis drei Monate. Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, d.h. Sie - als gutgläubiger Dritter - können auf die Richtigkeit der Eintragungen vertrauen. Das Registergericht veröffentlicht die Eintragungen im Bundesanzeiger, dem amtlichen Verkündigungsblatt, und in noch mindestens einer weiteren Zeitung, in der Regel eine lokale Tageszeitung.


Hausse:
Sie bezeichnet einen Zeitabschnitt, in dem die Börsenkurse auf breiter Front stark und anhaltend steigen.

Holding:
Die Holding ist ein Unternehmen, dessen Tätigkeit ausschließlich darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen (die rechtlich selbstständig bleiben) zu besitzen und wirtschaftlichen Einfluss auf diese auszuüben.

Handwerksbetrieb:
Die Handwerksordnung (HwO) bildet die Rechtsgrundlage für den Handwerksbetrieb. Kernpunkt der Handwerksordnung bildet die Vorschrift, dass zur Führung eines Handwerksbetriebes eine bestandene Meisterprüfung zur Eintragung in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer erforderlich ist. Ausnahmebewilligungen sind nach § 8 HwO möglich.


Incorporated Company (Inc.):
US-amerikanische Aktiengesellschaft


Immaterielle Investition:
Investition in immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente und Lizenzen, Forschung und Entwicklung, Fortbildung von Mitarbeitern, Maßnahmen zur Imagepflege

Interner Zins:
Kalkulationszinssatz, bei dem der Kapitalwert einer Zahlungsreihe Null wird.

Investitionsquote:

= Investitionen x 100
   Umsatz

Eine hohe Investitionsquote deutet auf eine Expansion des Unternehmens hin und ist im allgemeinen positiv zu bewerten. Die Kennzahl ist mit den Branchenwerten zu vergleichen.

Jahresabschluss:
Er besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht.


Joint Venture:
Stellt eine 50 : 50 Beteiligung dar.


Kapitalbeteiligungsgesellschaft:
Sie beteiligt sich an kleinen und mittleren Unternehmen in Form einer Minderheitsbeteiligung durch die Übernahme von Unternehmensanteilen (offene Beteiligung) oder durch eine stille Einlage. So können kleine und mittlere Unternehmen sich zusätzlich Eigenkapital für die Umsetzung ihrer Pläne besorgen. Das Beteiligungskapital geht in das Eigentum (Eigenkapital) des Unternehmens über. Viele Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind Tochtergesellschaften von Geldinstituten und Versicherungen. Sie scheiden nach Ablauf der Vertragslaufzeit wieder aus.


Kapitalertragsteuer (KESt):
Sie wird auf Gewinnanteile von Kapitalgesellschaften und Erträge aus einer stillen Beteiligung erhoben. Sie wird fällig, wenn die Gewinnanteile dem Steuerpflichtigen zufließen. Die Gewinnanteile sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 43 EStG.



Kaduzierung:
Leisten Gesellschafter/Aktionäre einer Kapitalgesellschaft trotz Aufforderung ihre Einlagen zum Gesellschaftskapital nicht, dann erfolgt der Ausschluss (Kaduzierung) des säumigen Gesellschafters/Aktionärs aus der Gesellschaft.

Kapitalerhöhung:
Hierbei wird das Eigenkapital durch Einlagen von alten oder neuen Gesellschafter eines Unternehmens aufgestockt.

Kapitalumschlag:

= Umsatz
   Bilanzsumme

Der Kapitalumschlag ist ein Indikator für die Krisensicherheit eines Unternehmens. Ein hoher Kapitalumschlag deutet auf eine hohe finanzielle Beweglichkeit des Unternehmens und eine effiziente Nutzung des Kapitals hin und mindert das Risiko des Fremdkapitals

Kapitalrückflussquote:

= = Cash-Flow x 100
   Bilanzsumme.

Die Kapitalrückflussquote ist ein Indikator für die Krisensicherheit eines Unternehmens. Ein hoher Kapitalrückfluss kennzeichnet die Unternehmen, die ihr in Anlage- und Umlaufvermögen gebundenes Kapital relativ schnell zurückgewinnen können. Zur Interpretation sind die branchenspezifischen Vergleichswerte heranzuziehen.

Kapitalwert:
Er wird berechnet, indem alle Zahlungen mit dem Kalkulationszins auf den Beginn des Planungszeitraums abgezinst wird und anschließend aufaddiert wird.

Kreditorenfrist (in Tagen):

=
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen x 365

   Materialaufwand

Die Kreditorenlaufzeit ist ein Indikator für das Zahlungsverhalten des Unternehmens selbst. Eine steigende Kreditorenfrist kann auf eine angespannte Finanzlage oder ein schlechtes Management bei der Rechnungsbearbeitung hindeuten.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA):
Die KGaA zählt zu den Kapitalgesellschaften. Bei der KGaA werden die Kommanditanteile durch frei handelbare Aktien dargestellt. Jedoch mindestens ein Gesellschafter haftet uneingeschränkt (= Komplementär). Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in den §§ 278 ff. AktG. Die bekanntesten KGaA sind der Fußballclub Borussia Dortmund, Waschmittelhersteller Henkel und das Pharma- und Spezialchemieunternehmen Merck.


Körperschaftsteuer:
Sie ist die Einkommensteuer von juristischen Personen, z.B. GmbH, AG und Genossenschaften, die einer unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Die Grundlage für die Besteuerung bildet der Gewinn. Der Steuersatz beträgt seit 2001 einheitlich 25 %.


Lagebericht:
Er gibt Aufschluss über den Ablauf des Geschäftsjahres und die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens in den nächsten Jahren. Er ist Teil des Jahresabschlusses.


Lebenslange Rente:
Zahlungsweise des Kaufpreises. Da bei dieser Zahlungsform das Risiko beim Verkäufer liegt, bauen die Vertragsparteien im Kaufvertrag eine Kaufpreissicherung ein. Bei der lebenslangen Rente kommen zwei Varianten in Frage:
a) Leiberente: Sie erlischt mit dem Tod des Verkäufers.
b) Zeitrente: Hierbei wird eine mindestens zehn Jahre lange Laufzeit vereinbart.


Letter of Intent (LOI):
Die Absichtserklärung schreibt die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer fest, z.B. Exklusivität des Angebotes, Geheimhaltung der übergebenen Informationen. Die unterschriebene Absichtserklärung stellt noch keinen verbindlichen Kaufvertrag dar.


Leverage-Effekt:
Er besagt, dass die Eigenkapitalrentabilität steigt unter der Voraussetzung, dass der Zinssatz für das zusätzliche Fremdkapital unter der Gesamtrentabilität liegt. D.h. das zusätzliche Fremdkapital erwirtschaftet mehr Gewinn als es an Zinsen kostet. Der Aufnahme von Fremdkapital zur Ausschöpfung des Leverage-Effekts sind Grenzen gesetzt, es besteht die Gefahr der Überschuldung.


Limited Liability Company (LLC):
US-amerikanische GmbH


Management-Buy-In (MBI):
Das MBI bezeichnet die Übernahme durch fremde Manager. Eine Kombination von MBI und MBO ist auch möglich.


Management-Buy-Out (MBO):
Unter einem MBO wird die Übernahme des Unternehmens durch einen oder mehrere Angestellte des Unternehmens verstanden.


Marktwertverfahren:
Es ermittelt durch Angebot und Nachfrage einen Marktwert. Bei börsennotierten Unternehmen stellt der Börsenwert den Marktwert des Unternehmens dar. Für nicht börsennotierte Unternehmen ist es sehr schwierig entsprechende und zeitnahe Informationen aus Käufen zu erhalten. Die wirkliche Kaufpreishöhe von Transaktionen dringt selten nach außen. Zusätzlich müsste es sich um ein vergleichbares Unternehmen handeln, das als Bezugsgrundlage herangezogen werden könnte.


Mezzanine:
Sie ist eine Finanzierungsform, die dem Eigenkapital sehr nahe kommt. Die Verzinsung der Mezzanine ist vergleichsweise mit herkömmlichem Beteiligungskapital gering. Je nach Vertragsvereinbarung können bei Mezzanine die Zinsen laufend oder deren Summe am Ende bezahlt werden. Daran schließt sich häufig ein Anspruch auf eine Beteiligung an dem Unternehmen an.


Mittelwertverfahren:
Bei diesem Verfahren addieren Sie Ertragswert und Teilreproduktionswert und teilen die Summe durch zwei. Je nach Branche ist hierbei eine Gewichtung der beiden Werte sinnvoll.


Monitoring:
Das Wort Monitoring stammt aus dem angelsächsischen Sprachraum und heißt übersetzt „überwachen“. Mit dem Monitoring erzielen die Banken eine Risikoreduzierung. Dreh- und Angelpunkt des Monitoring sind die bankinternen Daten über ihre Kunden. So ist es heute den Banken möglich, jede Zahlungsbewegung in Höhe, Währung, Zeit, Auftraggeber oder Empfänger über Jahre hinweg und auf Knopfdruck festzustellen. Dies ermöglicht den Banken sehr frühzeitig ein geändertes Zahlungsverhalten ihrer Kunden festzustellen.


Naamloze Vennootschap (NV):
Niederländische Aktiengesellschaft


Nettoinvestition:
Teil der Bruttoinvestition, der die Kapazität des Unternehmens vergrößert. Bruttoinvestition – Abschreibungen = Nettoinvestition

Obligo:
Auch Gewähr oder Verpflichtung genannt. Mit der Klausel „ohne Obligo“ befreit sich der Vertragspartner von jeder Gewähr und somit jeder Haftung.

Option:
Der Besitzer einer Option besitzt das Recht – aber nicht die Pflicht – ein Vertragsangebot während einer vereinbarten Optionsfrist zu einem vereinbarten Preis anzunehmen.

Offene Handelsgesellschaft (OHG):
Die OHG ist eine Personengesellschaft. Der Zweck dieser Gesellschaft ist es, ein Handelsgewerbe unter einer gemeinschaftlichen Firma zu betreiben. Eine OHG muss mindestens zwei Gesellschafter haben. Neben den gesetzlichen Regelungen zur GbR (im BGB) gelten hier insbesondere die rechtlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches der §§ 105 bis 160 HGB. Die OHG wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet und muss in das Handelregister eingetragen werden.


Originärer Firmenwert:
Hierzu ziehen Sie vom Ertragswert den Teilreproduktionswert ab. Der Firmenwert spiegelt die nicht bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter, z.B. eingespieltes Mitarbeiterteam, Qualifikationsniveau und Unternehmenskultur wieder. Nach dem deutschen Handelsrecht (HGB) schreiben Sie den Firmenwert planmäßig ab.


Pacht:
Eine Alternative zum Kauf stellt die Pacht dar. Beim Pachten bleibt der Unternehmer Eigentümer der Wirtschaftsgüter und erhält dafür eine regelmäßige Pacht. Die Rechte und Pflichten von Pächter und Verpächter regelt Pachtvertrag. Die gesetzlichen Grundlagen bilden die §§ 581 – 584 BGB.


Partnerschaftsgesellschaft (PartnG):
Rechtsform. In einer Partnerschaftsgesellschaft können sich nur die Angehörigen der freien Berufe zusammenschließen. Gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über die Partnerschaftsgesellschaften (PartGG) von 1995 und die gesetzlichen Regelungen zur OHG. Das Rechtsverhältnis zwischen den Partnern bestimmt hauptsächlich der Gesellschaftsvertrag.


Passive Unternehmensbeteiligung:
Der Investor kauft Unternehmensanteile, besitzt jedoch keine Geschäftsführungsbefugnis. Er hat nur Kapitalgeberfunktion.


Private Equity:
Beteiligungskapital


Private Limited Company (Ltd.):
Britische GmbH


Prokura:
Der Prokurist ist ermächtigt jede Art von Geschäften zu tätigen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Hierbei hat er seiner Unterschrift einen die Prokura andeutenden Zusatz beizufügen, z.B. ppa (per procura). Die gesetzlichen Regelungen zur Prokura befinden sich in den §§ 48 – 53 HGB.


Prüfpflicht:
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.


Publizitätspflicht:
Alle Gewerbetreibende, die über den Status eines Kleingewerbetreibenden hinaus gewachsen sind, bzw. eine bestimmte Rechtsform besitzen, müssen sich aufgrund ihrer Kaufmannseigenschaft ins Handelsregister eintragen lassen. Sie unterliegen der Pflicht zur Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (§§ 238 ff. HGB). Hieraus ergibt sich die Publizitätspflicht, d.h. Jahresabschlüsse des Unternehmens zu erstellen und für jeden Interessenten zugänglich zu machen. Der Umfang der Offenlegungspflicht hängt von der Unternehmensgröße ab. Als Kriterien für die Einteilung in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften werden angeführt (§ 267 HGB):
Kleine Kapitalgesellschaft Mittlere Kapitalgesellschaft Große Kapitalgesellschaft

  Kleine
Kapitalgesellschaft
Mittlere Kapitalgesellschaft Große Kapitalgesellschaft

Bilanzsumme
Weniger
3.438.000 €
Weniger 13.750.000 € Über
13.750.000 €
Umsatz Weniger
6.875.000 €
Weniger
27.500.000 €
Über
27.500.000 €
Anzahl der Arbeitnehmer Weniger 50 Weniger 250 Über 250

Zwei von den drei genannten Größenkriterien müssen überschritten werden, um der nächst höheren Größenkategorie zu geordnet zu werden. Hieraus resultieren jährliche Registergebühren und Veröffentlichungskosten im Bundesanzeiger.


Public Limited Company (plc.):
Britische Aktiengesellschaft


Pay-back-period:
= Amortisationszeit. Mit der Amortisationsrechnung wird der Zeitraum bestimmt, der benötigt wird, damit die bis dahin angefallenen jährliche Gewinne die Anschaffungsausgaben decken.

Qualifizierte Mehrheitsbeteiligung:
Hier liegt die Beteiligung zwischen 99 % und 75 %.


Qualifizierte Minderheitsbeteiligung:
Die Beteiligung des Investors liegt unter 50 % bis über 25 %. Der Investor hat eine so genannte Sperrminorität.


Quick-Ratio (= Liquiditätsgrad 2):

= = (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 100
   Kurzfristiges Fremdkapital (RLZ < 1 Jahr)

Der Quick-Ratio sollte zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit größer 100 % sein. Ein Quick-Ratio über 100 % besagt, dass mehr kurzfristig verfügbare Aktiva zur Verfügung stehen als kurzfristig fällige Verbindlichkeiten bestehen.

Rating:
(englisch: to rate) bedeutet "bewerten", "einstufen" oder "klassifizieren". Banken verstehen unter dem Begriff Rating vor allem ein Instrument zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit Ihres unternehmerischen Vorhabens oder Ihres Unternehmens. So ermittelt das Ratingverfahren, ob Ihr Unternehmen sein Kapitaldienst vollständig und pünktlich durch seine Einnahmen bezahlen kann.


Risikokapital:
Beteiligungskapital


Rationalisierungsinvestition:
Investition, bei der Anlagen durch kostengünstigere Anlagen ersetzt werden.

Reinvestitionsgrad:

= Sachinvestitionen x 100
   Abschreibungen auf Sachinvestitionen

Ein hoher Reinvestitionsgrad deutet auf eine Expansion des Unternehmens hin und ist im allgemeinen positiv zu bewerten. Die Kennzahl ist mit den Branchenwerten zu vergleichen.

Risikoprämie:
Sie ist ein in den Preis einkalkuliertes Entgelt dafür, dass der Unternehmer mit seinen Geschäften bestimmte Risiken übernimmt. Sie ist Teil des Gewinns.

Sachgründung:
Bei einer Sachgründung leisten die Gesellschafter keine Bareinlagen (Geld) sondern Sacheinlagen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Patente).

Satzung:
Die Satzung ist die Grundordnung von Kapitalgesellschaften. Sie ist schriftlich niederzulegen.

Sale and Leaseback:
Beim Sale and Leaseback-Verfahren veräußert das Unternehmen betrieblich genutzte Vermögensgegenstände (z. B. Immobilien) an eine Leasinggesellschaft zum Verkehrswert und mietet den gleichen Gegenstand zurück. Mit dem Verkaufserlös werden Schulden getilgt, Investitionen getätigt etc.

Schenkung:
Eine Schenkung ist nach § 516 BGB eine Vermögensübertragung des Schenkers an den Beschenkten ohne Entgelt. Hier sind Freibeträge zu beachten, sonst wird eine Schenkungssteuer fällig.

Second Round Financing:
Nachfinanzierung


Seed Capital (Entwicklungsfinanzierung):
Für neu zu gründende Unternehmen, die zur Entwicklung und Ausreifung einer Geschäftsidee Kapital benötigen.


Sociedad Anonima (S. A.):
Spanische Aktiengesellschaft


Sociedad de Responsabilidad Limitada (SRL):
Spanische GmbH


Sociedade Anónima (S.A.):
Brasilianische oder portugiesische Aktiengesellschaft


Sociedade de Responsabilidade Limitada (Ltda.):
Brasilianische GmbH


Sociedade de Responsabilidade Limitada (L.da oder S.A.R.L.):
Portugiesische GmbH


Societa Per Azioni (SPA):
Italienische Aktiengesellschaft


Societa a Responsabilita Limitata (SRL):
Italienische GmbH


Société Anonyme (S. A.):
Französische, luxemburgische oder belgische Aktiengesellschaft


Société de Peronnes à Responsabilité Limiteé (SPRL):
Belgische GmbH


Société à Responsabilité (SARL):
Französische oder luxemburgische GmbH


Sperrminorität:
Die Beteiligung eines Gesellschafters beträgt über 25 %. Die Gesellschafterversammlung kann ohne die Zustimmung dieses Gesellschafters, keinen Beschluss fassen, zu dem eine 75-prozentige Mehrheit erforderlich ist, z.B. bei Satzungsänderungen.


Spin-Off:
Hierbei wird ein Unternehmensteil bzw. eine Abteilung aus dem Gesamtunternehmen ausgelöst und als selbstständiges Unternehmen weitergeführt.


Staatliche Kapitalbeteiligungsgesellschaften:
Neben den privaten Kapitalgesellschaften stellen auch zahlreiche staatliche Institutionen Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen bereit. Die KfW-Mittelstandsbank und die jeweiligen Förderbanken der Bundesländer bringen dieses Wagniskapital auf. Auch hier können Sie im Bedarfsfall auch auf eine kaufmännische Unterstützung des Kapitalsgebers zurückgreifen.


Stammkapital:
Es zählt zum Eigenkapital einer GmbH und beträgt mindestens 25.000 €. Die Stammeinlage jedes Gesellschafters muss mindestens 100 € betragen. Der Betrag der Stammeinlage kann für die einzelnen Gesellschafter unterschiedlich hoch sein. Er muss durch 50 € teilbar sein (§ 5 GmbHG). Zur Gründung mit mindestens zwei Gesellschafter sind nur 50 % (also mindestens 12.500 €) der Stammeinlage einzuzahlen. Jeder Gesellschafter hat hierzu mindestens ¼ seiner im Gesellschaftsvertrag festgelegten Einlage einzuzahlen. Die Einlagen sind so zu bestimmen, dass sie in der Summe die 12.500 € erreichen. Erst dann kann die Eintragung ins Handelsregister erfolgen. Die Ausgaben für Notar und Handelsregistereintragung können vom Mindestkapital abgezogen werden. Das Stammkapital kann als Geldeinlage und durch die Einbringung von Gegenstände (z.B. Maschinen, Fahrzeuge) und Rechten erfolgen, die so genannten Sacheinlagen. Bei Sacheinlagen muss ein Sachgründungsbericht beim Registergericht eingereicht werden, der nachweist, dass die Sachen angemessen bewertet wurden. Bei einer Ein-Personen-GmbH gelten verschärfte Vorschriften bei der Einbringung des Mindeststammkapitals. Daher sind Sicherheiten für die noch offenen Einlagen zu stellen.


Standortwahl:
Sie stellt eine langfristige Entscheidung dar und bedarf daher einer sorgfältigen Planung. Der richtige Standort ist in bestimmten Branchen die entscheidende Größe für den unternehmerischen Erfolg, z.B. bei Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten. Daher haben die Faktoren für die Standortwahl je nach Branche und Unternehmenszweck eine unterschiedliche Bedeutung.


Start-Up-Financing (Gründungsfinanzierung):
Die Unternehmen befinden sich in der Gründungsphase oder Startphase, und haben ihre Leistungen nur in einem geringen Umfang vermarktet.


Stille Gesellschaft:
Der stille Gesellschafter gibt eine Kapitaleinlage in das Unternehmen, es können jedoch auch andere Vermögensgegenstände eingebracht werden, z.B. Grundstücke, Patente. Die rechtliche Grundlage zu einer stillen Gesellschaft liefern die §§ 230 ff. HGB. Voraussetzung für eine stille Gesellschaft ist, dass der Inhaber des Unternehmens ein Handelsgewerbe betreibt. Sie entsteht mit dem Gesellschaftsvertrag. Die Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des Unternehmers über (§ 230 HGB). Die stille Gesellschaft kennt zwei Formen:
a) Typische stille Gesellschaft: Sie schließt eine Verlustbeteiligung durch Vertrag aus.
b) Atypische stille Gesellschaft: Sie sch