Das so genannte Stuttgarter Verfahren findet hauptsächlich bei der Bewertung einer GmbH seine Anwendung, wenn die Gesellschafter keine Einigung erzielen bzw. im Gesellschaftsvertrag kein Bewertungsverfahren festlegten. Das Stuttgarter Verfahren berücksichtigt sowohl die Vermögensgegenstände als auch die Gewinnaussichten und ist somit mit dem Mittelwertverfahren vergleichbar. Aufgrund der aufwendigen Berechnung findet dieses Verfahren in der betriebswirtschaftlichen Unternehmensbewertung kaum Anwendung. Daher wird es an dieser Stelle auch nicht näher dargestellt.