Bei der Berechnung des Kaufpreises stehen in der Regel die folgenden Bewertungsverfahren zur freien Auswahl. Es sei denn, im Gesellschaftsvertrag des Unternehmens legten die Altgesellschafter ein bestimmtes Bewertungsverfahren fest. Jedes der folgenden Bewertungsverfahren liefert nur Anhaltspunkte für die Kaufpreisverhandlungen. Die wichtigsten Verfahren werden jetzt kurz dargestellt.