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Im Rahmen des Beteiligungsprozesses an einem bestehenden Unternehmen kommt der Unternehmensbewertung und somit der Kaufpreisbestimmung eine zentrale Rolle zu. Bei der Kaufpreisermittlung gilt der folgende Merksatz der Betriebwirtschaftslehre: „Der Preis ist, was man zahlt, und der Wert ist, was man dafür erhält.“
Dieser Merksatz gibt die Realität in der Praxis wider. So lässt sich ein objektiv richtiger Unternehmenswert bzw. Wert für eine Unternehmensbeteiligung nicht ermitteln. Daher bestehen die Unterschiede in den Preisvorstellungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Insbesondere der Verkäufer überschätzt den Preis, da er sich von einem Teil seines Lebenswerkes trennt. Ferner dient der Verkaufserlös dem Verkäufer häufig als Kapitaldecke für den zukünftigen Altersruhestand. Dagegen möchte der Käufer eine überdurchschnittliche Rendite für das investierte Kapital erzielen, in dem er die Investitionssumme niedrig hält.
Bei großen Differenzen in den Preisvorstellungen ist es empfehlenswert, einen unabhängigen Dritten (Unternehmens- oder Steuerberater) zur Kaufpreisermittlung heranzuziehen. Ziel der Unternehmenswertermittlung ist es, eine faire Preisbandbreite des Unternehmens- bzw. Anteilswertes für die Verhandlungen zu ermitteln. Der Rest ist Verhandlungssache zwischen Käufer und Verkäufer. Beziehen Sie in den Verhandlungsprozess einen Moderator (Unternehmens- oder Steuerberater) mit ein, der die Abfolge des Kaufprozesses koodiniert. Die Einbindung eines Moderators beschleunigt den Prozess und erfahrungsgemäß erhöht dies die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Transaktion signifikant.
Bei der Berechnung des Kaufpreises stehen in der Regel die folgenden Bewertungsverfahren zur freien Auswahl. Es sei denn, im Gesellschaftsvertrag des Unternehmens legten die Altgesellschafter ein bestimmtes Bewertungsverfahren fest. Jedes der folgenden Bewertungsverfahren liefert lediglich Anhaltspunkte für die Kaufpreisverhandlungen. Die wichtigsten Verfahren werden unten kurz dargestellt. |
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